Eine Grundschuld von 60000,00 € wurde für eine Immobilie im Grundbuch eingetragen.
Bei einem Verkauf bringt die Immobilie zurzeit 55000,00 €
Was passiert mit den fehlenden 5000,00 € ?
Kann man der Rest dem Schuldner (eigene Kinder) erlassen?
Danke
Die Eintragung im Grundbuch kann, wenn beim Notar beurkundet, gelöscht werden. Ob sie bezahlt wurde oder nicht ist davon nicht abhängig. Da der Gläubiger, das wären wohl die Eltern, dem Notar ja selbst bestätigen müssen, dass es so ist.
Sollte es bei einer Bank sein liefe es etwas anders.
Gruß Tom
Danke Tom für die schnelle Antwort.
Sentaa
Hallo,
Eine Grundschuld von 60000,00 € wurde für eine Immobilie im
Grundbuch eingetragen.
Bei einem Verkauf bringt die Immobilie zurzeit 55000,00 €
Was passiert mit den fehlenden 5000,00 € ?
diue Grundschuld hat weder etwas mit einem Kredit noch mit einem etwaigen Verkauf etwas zu tun. Die Grundschuld kann derjenige löschen lassen, zu dessen Gunsten sie eingetragen ist. Ob ein Kredit getilgt wurde oder der Eigentümer der Immobilie endlich mal sein Zimmer aufgeräumt hat, ist davon absolut unabhängig (Fachterminus: sie ist abstrakt).
Gruß
Christian
Hallo,
Da der Gläubiger, das wären wohl die Eltern,
dem Notar ja selbst bestätigen müssen, dass es so ist.
Wer muss wem was genau bestätigen?
Welcher Notar hat denn mit der Grundschuld irgendwas zu tun?
Ist das hier gar kein Expertenforum mehr?
Gruß
loderunner (ianal)
Welcher Notar hat denn mit der Grundschuld irgendwas zu tun?
Ist das hier gar kein Expertenforum mehr?
Der Notar ist insoweit involviert, als das er die Unterschriften der Berechtigten (Eltern) beglaubigen muss (Bewilligung), sowie die Unterschrift des Eigentümers, da dieser auf die ihm nun zustehende Eigentünergrundschuld verzichtet.
Ansonsten interessiert dem Notar nichts. Dem Notar muss hier nichts nachgewiesen werden (mal abgesehen von der Identität). Der ordentliche Notar wird jedoch auch hier ggf. beratend tätig und weist auf die Rechtsfolgen hin.
Der Antrag für das Grundbuch kann vom Begünstigten oder Berechtigten schriftlich selbst gestellt werden.