Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann kaufte 1997 unser Reihenhaus für ca. 52.000 DM. Nachdem wir geheiratet haben, möchte ich als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Mit welchen Kosten (Notar, Grundbuchamt) müssen wir rechnen? Muss ich auch eine Grunderwerbssteuer ans Finanzamt zahlen und wie hoch ist die?
Im Voraus herzlichen Dank
Yudianys
Hallo und guten Tag,
wenn man 52.000 DM umstellt auf Euro, ergibt das einen Betrag von etwas über 26.000 EUR. Eine Wertsteigerung kann ich nicht abschätzen und gehe mal von einem heutigen Wert von ca. 30.000 EUR aus. Hiervon wird die Hälfte als Miteigentum übertragen, daher Wert 15.000 EUR.
Der Übertragungsvertrag dürfte etwa 132 EUR plus Mehrwertsteuer plus Schreibauslagen und Porto. Hinzu kommt die Grundbucheintragung von ca. 33 EUR ohne Mehrwertsteuer.
Wenn Sie verheiratet sind, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Sonnige Grüße
Jürgen May
Für die Gebührenberechnung ist der tatsächliche, h e u t e gültige Verkehrswert maßgebend; ohne Schuldenabzug. Der angegebene Betrag scheint mir nicht realistisch zu sein. Wenn Sie einen hälftigen Anteil übertragen bekommen, dann gilt der halbe Wert. Der Übertragungsvertrag würde eine Gebühr auslösen bei einem Wert von 26.000 € i.H.v. 168 € und bei einem Wert von 50.000 € i.H.v. 264 €. Hinzu kommen die MWSt. und die Schreibgebühren. Weitere Beträge können hinzu kommen, welche Ihnen der Notar nennen wird, sobald er den Sachumfang kennt. Das gilt auch für die Kosten des Grundbuchamtes, welches mindestens ein Viertel der obigen Gebühr erhält. Steuerfragen kann ich leider nicht beantworten, denke aber, dass die Schenkungssteuer für Sie günstiger sein könnte.