Hallo,
Die Grunderwerbsteuer entsteht bereits mit dem rechtwirksamen Verpflichtungsgeschäft, in der Regel mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Auf den Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung kommt es nicht an! Es erfolgt die Umschreibung ja auch erst nach Zahlung der GrESt!
Auf den Vollzug der Eigentumsumschreibung kommt es auch nicht mal an! So kann ein Käufer z.B. auch seine Rechte aus einem Kaufvertrag an einen Dritten weiterabtreten (–> GrESt-Pflicht) ohne dann selbst im Grundbuch eingetragen zu werden.
Nur wenn der Kaufvertrag nicht rechtswirksam wird (z.B. Genehmigung für vollmachtlos Vertretene oder Sanierungsgenehmigung oder Verwalterzustimmung wird nicht erteilt; aufschiebende Bedingung tritt nicht ein), dann wurde der Steuertatbestand nie verwirklicht.
Ansonsten bleibt nur die (steuerfreie) Rückabwicklung aufgrund eines Rechtsanspruches innerh. von 2 Jahren (z.B. Verkäufer tritt zurück, weil Käufer Vertragsbedingungen - Kaufpreiszahlung - nicht erfüllt; oder anderer Grund, der dem Verkäufer die volle Verfügungsmacht zurückgibt) …und der Neuabschluss.
http://www.steuerportal-mv.de/cms2/Steuerportal_prod… (Absatz 2)