Grundbuch-Eintrag

Liebe Tina, Karl und Oliver,

Wir - eine junge Familie - planen, eine Immobilie zu kaufen. Die Finanzierung erfolgt über

  1. Eigenkapital meinerseits (ca. 40%)
  2. Bankdarlehen (ca. 30%)
  3. Darlehen des Vaters meiner Verlobten (Hochzeit im September 2009). (ca. 15%)
  4. Weitere Bausteine (zusammen 15%)
    Der Vater meiner Verlobten bittet darum, ins Grundbuch eingetragen zu werden.
    Welche Auswirkungen hat das auf mein Eigenkapital falls irgendetwas mit der Ehe oder der Finanzierung in die Hose geht?
    Kann ich mein Eigenkapital auch in die Abteilung 3 eintragen lassen? Bzw. wie kann ich verhindern, dass ich am Ende leer ausgehe - obwohl ich den größten Teil der Immobilie finanziere?

Lieben Dank im voraus für Euren Rat!
Volker

Hallo Volker,

also um Deine Frage beantworten zu können, habe ich noch ein, zwei Fragen !!

Wo möchte denn Dein Schwiegervater in spe eingetragen werden ?? In Abteilung III des Grundbuches oder aber als Miteigentümer??

Wer kauft das Haus?? Du alleine oder Du und Deine Zukünftige ??

Schönen Abend!

GLG

Tina

Hallo Tina,
gute Fragen. Leider habe ich keine Antwort. Ich vermute er will in Abt. III, damit im Fall der Fälle nicht nur die Banken etwas abbekommen.
Und ob es besser ist, ob ich alleine oder wir gemeinsam kaufen - hmm, keine Ahnung. :frowning:
Viele Grüße,
Volker

Schönen guten Abend Volker,

als erstes habe ich gerade den Eindruck, dass Du Dir generell sehr unsicher bist, aber ist jetzt nur so was wie weibliche Intuition !! :smile:

Was würde denn passieren, wenn er zu seinen Gunsten eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen würde?? Als erstes würde er den Rang nach den anderen Grundschulden bekommen ( da läßt keine Bank mit sich handeln !! ). Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Vertrag mit Deinem Schwiegervater in spe aufsetzen !! Sprich solche Dinge offen an !!

Ich vermute auch mal, dass er Euch das Geld eh nur gibt, wenn seine Tochter als Miteigentümerin eingetragen wird!!

Die zweite Möglichkeit wäre ihn als Miteigentümer eintragen zu lassen. Vielleicht in der Höhe seiner Einlage! Aber auch da braucht Ihr einen Vertrag, der seine Miteigentumsanteil je nach Abzahlung regelt. Kein Grundbuchamt der Welt würde das andauernd abändern.

So oder so kann er Dir / Euch Probleme machen, wenn es Zoff gibt oder eine Trennung o.ä. an steht !!

Ich glaube nicht, dass ich das wollen würde!!

Aber falls doch würde ich mit meinem Mann zusammen kaufen ( jeder 1/2 )und würde zu Gunsten meiner Schwiegereltern einen Grundschuld nur auf seinem Anteil eintragen lassen.
Eltern überlegen sich zweimal etwas gegen die eigenen Kinder zu unternehmen!

Ich hoffe, dass Dir das ein bißchen hilft! Ansonsten kannst Du Dich auch gerne noch mal melden !!

Schönen Abend

GLG

Tina

Hallo Volker,
dass sich Dein Schwiegervater dinglich ( Eintrag ins Grundbuch Abt. III ) absichern will ist selbstverständlich. Nur sollte er , entsprechend seiner Einlage eine Rangfolge erhalten.

  1. das Kreditinstitut ( sonst bekommst Du kein Darlehen )
  2. Du selbst ( Grundschuld auf eigenen Namen )
  3. dein Schwiegervater
    Bei der Konstellation schützt Du Dein sowie sein Kapital, vorrausgesetzt, der Erlös aus der Immobilie ist größer als die Summe, die die Bank beansprucht und das dürfte in Deinem Fall gegeben sein.

Gruß
Oliver