Hallo,
angenommen in einem Grundbuch stehe folgender eintrag:
Lasten und Beschränkungen
Reallast(Verpflichtung die Kosten der Herrichtung und Unterhaltung des herrschenden Grundstücks zu einem Drittel zu tragen) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Gemarkung xxx Flur xx Flurstück AAA/bb (Grundbuch von xxx Band xx Blatt xx).Vorbehalten ist der Vorrang für noch einzutragende Grundschulden von xx.xxx DM.Bezugnahme auf Bewilligung vom 26. September 1969 eingetragen am 16. Januar 1970
Was würde das für den jetzigen Eigentümer bedeuten???
MFG
Micha
Hallo,
ich stelle den Text mal um:
angenommen in einem Grundbuch stehe folgender eintrag:
Was würde das für den jetzigen Eigentümer bedeuten???
Genau das:
Verpflichtung die Kosten der Herrichtung und
Unterhaltung des herrschenden Grundstücks zu einem Drittel zu
tragen
Vermutlich ist die Unterhaltung eines gemenschaftlichen Wegegrundstücks (Privatweg) dahinter verborgen.
Zu jedem Grundbuch gibt es eine sogenannte Grundakte, dort müsssten alle Unterlagen zu finden sein, die zu dieser Eintragung geführt haben. Die wäre erstmal einzusehen, auch um zu klären, was jetzt das „dienende“ und das „herrschende“ Grundstück ist. Dann muß man weiter sehen.
Gruß
Jörg Zabel