Grundbuch für Grundstück mitz Mehrfachbebauung

Hallo liebe expert/innen,

angenommen, auf einem Grundstück mit einem Bestandshaus soll ein weiteres Haus gebaut werden.
Für das Bestandshaus soll ein Darlehen zur Sanierung aufgenommen werden, für den Bau des zweiten Hauses steht ebenfalls ein Darlehen an.

Da das erste Haus möglichweise einmal verkauft werden soll, wäre es wichtigt, auch im Grundbuch eine Unterscheidung zwischen den beiden Häusern vorzunehmen?

Ist dies nur möglich, indem man das Grundstück „teilt“. (Wie ich hörte, würde dies Zeit in Anspruch nehmen und zudem recht kostenintensiv sein, sowohl in der Variante Realteilung, wie auch bei sog. ideeler Teilung - da hier eine Teilungserklärung erstellt werden müsste, mit hohen Kosten für den Notar.)

Geht es auch anders?
Die verschiedenen Kreditgeber möchten doch alle lieber im 1. Rang des Grundbuches stehen.

Wie lassen sich Hypothekendarlehen für die beiden Häuser im Grundbuch voneinander trennen?

Vielen Dank im Voraus für alle professionell gemeinten Expertenantworten!

Hallo,
Deine Frage ist besser im Immobilienbrett aufgehoben!

Grundsätzlich bleibt da immer nur die Aufteilung in beleihungsfähige Einzelobjekte. Das sind entweder zwei real geteilte Grundstücke mit je einem Grundbuch oder eine Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz, wobei letzteres noch teurer sein dürfte und bei nur zwei Wohneinheiten in getrennten Gebäuden Blödsinn wäre..

Man könnte theoretisch die beiden Gebäude je schuldrechtlich mit einem Miteigentumsanteil verknüpfen und nur den jeweiligen Anteil beleihen, das dürfte aber eine Bank mit horrenden Zusatzkosten „bedenken“, da so bei einer Zwangsversteigerung keine richtige Verknüpfung mit dem aufstehenden Gebäude existiert (genaugenommen besteht der Anteil am gesamten Grundstück!). Man könnte natürlich schuldrechtlich den Beleihungsgegenstand auf nur ein Gebäude beschränken, allerdings sieht das Zwangsversteigerungsgesetz meiner Kenntnis nach kein Kosntrukt vor, eine Vollstrckung nur in einen schuldrechtlichen Sicherungsgegenstand am Grundstück vorzunehmen. Das würde wohl kaum gut ausgehen.

Die mit weitem Abstand beste Lösung ist eine Realteilung. So teuer ist die nicht (das ist Landesrecht und ggf. „Verhandlungssache“ mit einem -sofern im Bundeslan der Immobilie zugelassen - ÖbVI) und das Geld allemal wert. Das hat auch den Vorteil der getrenneten Verwertbarkeit und sauberen Baugenehmigung.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Stimmt. Und das Geld müsste das wert sein, allein, wenn man es im Verhältnis zu den Baukosten für das neue Gebäude sieht.

Bei der Teilung ist darauf zu achten, dass beide (neuen) Grundstücke für sich benutzbar sind, also eine gesicherte eigene Zuwegung haben, die Leitungsrechte gesichert sind usw. Solche Probleme können hinterher oft nur mit viel Ärger, Stress, Geld usw. ausgeräumt werden, deshalb vorher gut nachdenken (lassen).

Gruß
Jörg Zabel