Hallo
Ich habe vor mir ein Mehrfamilienhaus zu Kaufen
doch im Grundbuch stehen verschiedene
Einträge die mir sorgen machen , was ist davon zuhalten .
Erste Abteilung :
1 aI – Besitzer 1
aII – Besitzer 2
aIII – Besitzer 3
aIV – Besitzer 4
aV – Besitzer 5
- 1aI bis 1aV in Erbgemeinschaft -
1 b – Besitzer 1
- 1aI bis 1b als Gesellschafter einer
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts -
1 Ersuchen nach § 34 Abs. 2 Vermg vom 28.08.1995;
eingetragen am 15.11.1995
Was soll die GbR im Grundbuch ??
Ist das Haus Verschuldet über die GbR ???
Kann man denn Eintrag Löschen ??
mfG
Somba