nach getilgtem immobilien darlehen kann man von der bank die löschungsbewilligung anfordern - damit aber die bank das original grundbuch herausgibt, wie geht man da richtig vor, sprich , schriftlich selber die bank anschreiben oder das ganze per anwalt, den man hat sich ja im darlehnsvertrag mit der unterschrift verpflichtet in dieser verpflichtungsklausel zu hafen mit seinem gesamten vermögen, somit kann die bank auch bei einem zurückgezahlten darlehen und per löschungsbewilligung gelöschtem, rot unterstrichen darlehen im grundbuch , trotzdem kommen und fordern da man diese verpflichtungsklausel unterschrieben hat, es sei die bank rückt das original grundbuch heraus, …also wie geht man da am besten vor. danke im voraus.
wat hst du denn fürn grottiges Übersetzungsprogramm? …na egal…
die Bank hat das Grundbuch nicht…das Grundbuch „liegt“ beim Grundbuchamt.
Änderungen im Grundbuch werden üblicherweise über einen Notar abgewickelt.
https://www.grundbuch.de/grundbuch-kosten.html
https://www.vergleich.de/grundbuch.html#c2478
Servus,
am besten lässt man die Grundschuld stehen und besorgt sich nur die Löschungsbewilligung von der Bank. Die auf diese Weise weniger ausgegebenen Gebühren von ein paar hundert Euro kann man dann zur Rücklage für unvorhergesehene Reparaturen und Instandhaltungsaufwendungen buchen.
Nö. Die Bank kann goarnix fordern, wenn man ihr nix schuldig ist. Das, was da im Grundbuch eingetragen ist, ist nicht der Kredit selbst, sondern die Sicherheit für diesen Kredit. Wenn der Kredit getilgt ist und das durch die Löschungsbewilligung dokumentiert ist, ist die eingetragene Sicherheit für sich alleine ohne Funktion oder Wirkung.
Schöne Grüße
MM
also erstma sollte man sich schlau machen was es mit dem ganzen Grundbuch und den Darlehen auf sich hat und wer wo welche rechte aht. dazu würde ich erstmal bei wikipdia nachsehen du wirfst da vielses durcheinander was dir erstmal erklärt werden mus. das Grundbuch ist die eine sache deine verträge mit der bank die andern und was im Grundbuch welche Bedeutung hat das dritte
danach kannst du gerne deine fragen hier stellen
(ich habe extra versucht hier so wie du zu schreiben weil ich annehme dass du es dann besser verstehst.)
Hallo,
so wird geloescht. Man kann lesen, dass es geloescht wurde, und man kann sehen, was geloescht wurde. Wenn zum Beispiel mehrere Eintargungen oder an anderer Stelle mehrere Eigentuemer eingetargen waren, kann man sehen, wer geloescht wurde und wann.
Gruss Helmut
Dein erster Satz stimmt soweit, der Rest ist leider vollkommenes Chaos.
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Kredit und Absicherung des Kredits durch Grundschuldbestellung (Urkunde beim Notar) und Eintragung der Belastung im Grundbuch (beim Grundbuchamt des Amtsgerichts), sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
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Wenn ein Kredit getilgt ist, ist er getilgt, und kann die Bank hieraus nichts mehr fordern. Zudem hat man Anspruch auf Rückgabe der Sicherungsmittels (Grundschuld)
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Diese Rückgabe des Sicherungsmittels geschieht durch Erstellung einer Löschungsbewilligung durch die Bank und Zusendung dieser an den Kreditnehmer. Damit ist die Bank raus aus dem Spiel!
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Was der Kreditnehmer dann mit der Löschungsbewilligung macht, ist einzig und alleine seine Sache. D.h. in Unwissenheit der Freiheit über die Verwendung der Löschungsbewilligung laufen viele Leute dann gleich zum Notar und beantragen auf Basis der Löschungsbewilligung die tatsächliche Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch. Das kostet gar nicht so wenig Geld, ist aber vollkommen überflüssig, wenn man nicht gerade die Hütte mit sauberem Grundbuch verhökern will. Der bessere Weg ist normalerweise, sich die Löschungsbewilligung gut und sicher wegzulegen. Dann kann man jederzeit, wenn es notwendig werden sollte, die tatsächliche Löschung betreiben, hat sich aber bis dahin das Geld für die Löschung gespart. Zudem soll es ja vorkommen, dass kurz nach Tilgung des Kredits erneuter Kreditbedarf für eine größere Sanierung besteht. Wenn die Bank dann wieder als Sicherung dieses neuen Kredits eine Grundschuld haben will, spart man erneutes Geld, weil es da ja noch eine Grundschuld im Grundbuch zugunsten der Bank gibt gibt.
Die Löschungsbewilligung bezieht sich auf ein bestimmtes, im Grundbuch vermerktes Darlehn. Mit Erteilung der Löschungsbewilligung sind die Darlehnschuld und und alle Verpflichtungen des Darlehnsvertrages erloschen. Somit auch die generelle Haftungsverpflichtung mit dem gesamten Vermögen.
Ein Grundschuldbrief wird vom Gläubiger zurückgegeben, wenn er überhaupt ausgestellt wurde.
Die Löschung des Grundpfandrechtes wird durch die rote Streichung im Grundbuch dokumentiert.
Nicht die Bank, sondern das Grundbuchamt hat das Original Grundbuch bzw. es wird heute elektronisch geführt.
Ob „besser“ wird sich erst später herausstellen. Wenn die Urkunde (z. B. für die Erben) nicht mehr auffindbar ist, dann kommt es beim Objektverkauf zu einer ziemlichen Verzögerung.
Das Besser gilt natürlich für die erwähnte, erneute Kreditaufnahme für genannte Zwecke, denn dann hat der neue Kreditgeber wieder die Urkunde bis zur erneuten Tilgung.
Dagegen wirken zwei altbekannte Maßnahmen Wunder:
- „Hausordner“ anlegen! D.h. so beschrifteten und leicht auffindbaren Ordner für die wichtigsten Unterlagen zur Immobilie anlegen.
2 Reden! D.h. rechtzeitig mit den Erben darüber sprechen, was im Falle des Falles zu tun ist, und welche Unterlagen hierzu wo vorhanden sind.
Im Grundbuch werden keine Darlehen vermerkt, sondern Grundschulden eingetragen. Mit der Löschungsbewilligung ist nicht das Darlehen erloschen, sondern die Tilgung des Darlehens ist in der Regel Voraussetzung der Erteilung der Löschungsbewilligung. Eine Grundschuld ist im übrigen abstrakt, d.h. die Grundschuld ist unabhängig vom Darlehen. Mit anderen Worten: die Grundschuld besteht unabhängig vom Darlehen. Der Zusammenhang besteht nur darin, daß das Kreditinstitut eine Löschungsbewilligung erteilen muß, wenn das Darlehen getilgt ist.
Kurz gesagt: Dein Artikel war bestenfalls verwirrend und daher für die Tonne. Man kann aus dem Inhalt getrost schlußfolgern, daß Deine Kenntnisse bei dem Thema allenfalls rudimentär sind. Es wäre für alle Beteiligten besser, Du würdest Dich zu solchen Themen nicht mehr zu Wort melden.
Nein, so nicht, besser ist es eine Löschungsfähige Quittung von der Bank zverlangen, sodass nicht die Grundschult sondern die Bank aus der Grundschuld genommen wird. So hat man dann einen sogenannte Eigentümergrundschuld und muss nicht mit Argusaugen auf die Löschungsbewilligung aufpassen. Diese Verschwindet spätestens mit einen Erbfall doch aus versehend in den Müll.
Leider gehst Du selber gar nicht auf die gestellte Frage und Sorge zum Darlehnsvertrag mit der Verpflichtungsklausel ein, sondern nur auf den Grundbuchaspekt.
Man merkt Deinem Kommentar die Korithenkackerei („Rabulistik“) und Rechthaberei an. Er gehört in die Tonne, nicht mein Kommentar. Ich schreibe, wann ich will und was ich will. Gerne nehme ich auch Kritik an, wenn sie sachdienlich und nicht offensichtlich beleidigend ist.
Ich muß die Ausgangsfrage nicht mehr beantworten, weil das um 11:03 Uhr schon geschehen ist - also rund zweieinhalb Stunden vor Deiner Antwort.
Das ist bedauerlich, weil er eigentlich dazu dienen sollte, Deinen falschen und irreführenden Artikel zu korrigieren. Daß Deine Antwort mit der Frage nichts zu tun hat, spielt in dem Zusammenhang keine Rolle. Vielmehr ging es mir darum, offensichtlich falsches für die zu korrigieren und als solches kenntlich zu machen, die via Google oder Archiv auf Deinen Artikel kommen.
Es gibt in dem Bereich schon genug falsche Beiträge im Forum, aber auch im restlichen Internet, die zumindest dazu beitragen, daß viele Menschen völlig verwirrt oder falsch informiert sind. Da muß insofern nicht einmal ein einziger dazukommen.
Mir war es schon immer eiin Rätsel, warum sich manche Leute schon beleidigt fühlen, nur weil man ihnen sagt und nachweist, daß sie einen Fehler gemacht haben.
Es ist bemerkenswert, welchen Zeitaufwand Du meinen Kommentaren widmest. Vielleicht machst Du es demnächst besser, einschließlich Deiner fehlerhaften Verweise.
Ich bin ja schon vor diesem Internet-Forum und manchen seiner Schriftsteller gewarnt worden. Aber so schlimm hätte ich es mir nicht vorgestellt.
was wissen sie über den üblichen Darlehnsvertrag mit der Verpflichtungsklausel