Grundbuch Hypothek Löschung

Hallo Experten,

nehmen wir den Fall einer Erbschaft (Haus und Grundstück). Eine bestehende Hypothek wurde ausgeglichen und das Grundbuchamt muß nun diese Grundschuld (Hypothek) löschen. Erst danach kann der Besitz verkauft werden und ein bereits geschlossener Kaufvertrag kann wirksam werden und auch die Kaufsumme kann dann erst gezahlt werden. Von dieser sind dann Erbschaftssteuer, Zinsen etc. zu zahlen.

Wie lange kann sich das Grundbuchamt Zeit lassen, den Fall zu bearbeiten. Gibt es Vorgaben, ges. Verpflichtungen? Denn immerhin muß die Erbschaftssteuer schon jetzt gezahlt werden, und weitere Bankzinsen ebenfalls, die durch einen dafür aufgenommenen Kredit anfallen; verursacht durch eine allzu lange Bearbeitung durch das Grundbuchamt.

Gibt es Möglichkeiten der „Beschleunigung“, wenn der (unfähige) Notar keinen entsprechenden Druck macht?

Danke für alle Hinweise!
Heinz

Eine bestehende Hypothek wurde ausgeglichen und das
Grundbuchamt muß nun diese Grundschuld (Hypothek) löschen.
Erst danach kann der Besitz verkauft werden und ein bereits
geschlossener Kaufvertrag kann wirksam werden und auch die
Kaufsumme kann dann erst gezahlt werden.

Dann hat wohl der Notar war verkehrt gemacht, oder man wollte Geldsparen.
Regelmäßig wird in solchen Fällen mit Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung aufgrund erteilter Belastungsvollmacht und Rangrücktritt der AV eine neue Grundschuld eingetragen.
Wird mit Eintragung der AV gleichzeitig die Löschung der nicht mehr valutierten alten Belastung beantragt ist auch dies regelmäßig binnen weniger Tage eingetragen.

Wird die Löschung der Belastung zusammen mit der Eigentumsumschreibung beantragt, wird dieser Antrag nicht bevorzugt behandelt. Je nach Bundesland gibt es zum Teil erhebliche Bearbeitungszeiten von durchschnittlich 3 Monaten Ich kenne AG`s die derzeit Verträge aus November 2009 bearbeiten.

Wenn es dir zu lange dauert, schick deine Beschwerde an die Leute die den Haushalt des jeweiligen Landes beschließen.

ml

Hallo ml,

vielen Dank für die Erläuterungen. Es wurde schon vermutet, daß ein Fehler des Notars das Ganze verzögern kann.

Gruß Heinz