Kann beim Kauf einer Immobilie in der BRD ein Schweizer mit:
Schweizer AG
und
ein Geschäftsführer (mit Name) eingetragen werden ??
Danke
Kann beim Kauf einer Immobilie in der BRD ein Schweizer mit:
Schweizer AG
und
ein Geschäftsführer (mit Name) eingetragen werden ??
Danke
Das sollte kein Problem sein (abgesehen davon, ob im konkreten Fall die lokale Gesetzgebung den Verkauf an Ausländer erlaubt. Beispiel: Ein Ausländer kann in Kitzbühel, Österreich, nur dann kaufen, wenn die lokale Grundverkehrskommission dem zustimmt. Aus Ausländer gilt jedenfalls EU-Ausländer!)
guten Morgen,
der Geschäftsf. wird nie mit eingetragen (er kann bekanntlich jederzeit ausgewechselt werden, so dass das Grundbuch schon nach kurzer Zeit unrichtig werden wü+rde). Wenn das Bestehen einer Gesellschaft (durch amtl. Urkunde/Handelsreg.auszug) dem GBamt nachgewiesen werden kann, kann sie eingetragen werden (immer mit Firmensitz-Angabe).
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
Kann beim Kauf einer Immobilie in der BRD ein Schweizer mit:
Schweizer AG
und
ein Geschäftsführer (mit Name) eingetragen werden ??
Danke