Grundbuch oder notarieller Vertrag

Guten Morgen,

meine Freundin hat mit ihrem ex Mann ein Haus gekauft.
Beim Notar wurde festgehalten, dass sie für alles haftet, das Haus auf sie läuft und der Grundbucheintrag nach seiner Auszahlung geändert werden soll.

Kann er dagegen angehen wenn ich jetzt bei ihr einziehen würde?

Viele Grüße und danke.

Olli

Hallo,

bezieht sich „beim Notar“ auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung? Und vermutlich soll „der Grundbucheintrag nach seiner Auszahlung geändert werden soll“ heißen, daß sie alleinige Eigentümerin des Hauses wird.

Das könnte er auch nicht, wenn ihm das Haus gehören und sie als Mieterin dort wohnen würde. Klare Antwort: nein. Was natürlich gut sein kann, ist, daß er in Zukunft etwas bockiger ist, aber wenn eh schon alles notariell beurkundet wurde, macht das die ganze Sache höchstens unangenehmer und langwieriger. Rechtlich hat er keinerlei Handhabe gegen Deinen Einzug. Falls da noch Kinder im Spiel sind: Meldung an das Finanzamt nicht vergessen; Steuerklasse 2 hat sich mit Deinem Einzug erledigt.

Gruß
C.

Danke schön für die Antwort.

Genau, nach der Änderung des Grundbucheintrags wird sie alleinige Eigentümerin.

Genau, das mit dem Finanzamt haben wir schon auf dem Schirm. Muss ich das quasi ab sofort machen oder erst wenn ich mich ummelde?

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Der Entlastungsbetrag gilt immer für volle Kalendermonate, d.h. wenn Dein Einzug in Monat x erfolgt, gibt’s für den ganzen Monat keinen Entlastungsbetrag (§ 24b Abs. 4 EStG). Dementsprechend sollte die Meldung ans Finanzamt erfolgen. Im übrigen muß die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ja auch quasi sofort erfolgen, d.h. innerhalb von zwei Wochen nach Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG).

Gruß
C.

Sorry, habe hier noch keinen wirklichen Beitrag erstellt :wink:

Ok, also am besten immer zum 1. einziehen!?

Den Zusammenhang sehe ich nicht. Man hat doch keinen Nachteil dadurch, daß man später im Monat einzieht, auch wenn der Entlastungsbetrag in jedem Fall für den ganzen Monat wegfällt. Auch gibt es keine Gegenleistung dafür, daß man früher in dem Monat einzieht, für den erstmals der Entlastungsbetrag entfällt.

Einzig könnte man argumentieren, daß es unklug wäre, am 31. umzuziehen, wenn man bei einem Umzug einen Tag später den Entlastungsbetrag noch einmal mehr bekommen könnte. Aber mal ehrlich: dann sind am 31. halt nur die Möbel eingezogen und man selber erst am 1. des Folgemonats - und sei es, daß man um 0:03 Uhr volltrunken über die Schwelle getaumelt ist, weil man in seiner alten Wohnung noch schnell den Weinkeller leermachen mußte.

Im übrigen reden wir hier von 159 Euro pro Monat, die sich dann nur mit 159 * persönlicher Grenzsteuersatz bemerkbar machen. Im Regelfall also ein Betrag von unter 50 Euro.

Gruß
C.

Ah okay.

Ich bin da leider nicht so mit vertraut.
Dadurch verzeih bitte, wenn ich eine dumme Frage stelle :slight_smile:

Hast mir auf jeden Fall geholfen, danke.