Hallo Zusammen
Wenn es ein Objekt gäbe, das aus 2 aneinandergebauten Häusern besteht. In dem Einen ist unten ein ehemaliger Laden, jetzt ein Lager, und 2 Wohneinheiten. Im Anderen 4 Wohneinheiten.Das Objekt wäre früher im Besitz eines Eigentümers gewesen.Die Erben hätten dieses an eine Immobiliengesellschaft verkauft. Diese Immobiliengesellschaft verkauft jede Einheit an verschiedene Eigentümer.
Die eigentliche Frage:
Im Grundbuch sind 8 Parkplätze für den Laden eingetragen.
In der Teilungserklärung sind 6 Parkplätze dem Laden zugeordnet, und 2 für die Bewohner des Objekts, aber keiner speziellen Wohnung.
Was hätte Gültigkeit ? Die Grundbucheintragung oder Die Teilungserklärung ?
grüße