Grundbuch oder Teilungserklärung ?

Hallo Zusammen
Wenn es ein Objekt gäbe, das aus 2 aneinandergebauten Häusern besteht. In dem Einen ist unten ein ehemaliger Laden, jetzt ein Lager, und 2 Wohneinheiten. Im Anderen 4 Wohneinheiten.Das Objekt wäre früher im Besitz eines Eigentümers gewesen.Die Erben hätten dieses an eine Immobiliengesellschaft verkauft. Diese Immobiliengesellschaft verkauft jede Einheit an verschiedene Eigentümer.

Die eigentliche Frage:
Im Grundbuch sind 8 Parkplätze für den Laden eingetragen.
In der Teilungserklärung sind 6 Parkplätze dem Laden zugeordnet, und 2 für die Bewohner des Objekts, aber keiner speziellen Wohnung.

Was hätte Gültigkeit ? Die Grundbucheintragung oder Die Teilungserklärung ?

grüße

Die Teilungserklärung wird gegenüber den Grundbuchamt gemacht und von diesen Amt eingetragen. Wenn der Eintrag noch nicht erfolgt wird dieser mit Sicherheit noch getätigt.

Die Teilungserklärung erfolgte vor ca. 22 - 25 Jahren.
die Immobilienfirma mit nicht so gutem Ruf gibt es auch schon lange nicht mehr.

Hallo,

„Normalerweise“ das Grundbuch.


Im dargestellten Fall ist zu prüfen, was genau wo und wie vereinbart wurde (Teilungserklärung). Und wie es dann ins Grundbuch kam.

Ohne Einsicht in die Grundakte, die beim Grundbuchamt parallel zum Grundbuch geführt wird, wird da nichts zu machen sein. In ihr sind alle Verträge usw. abgelegt. Vielleicht ist das Grundbuch falsch, Vielleicht wurde später irgendwas geändert, vielleicht …

Wenn die Rechtspflegerin beim Grundbuchamt nett ist, hift sie möglicherweise, wenn nicht ist es sinnvoll, eine rechtskundige Person mitzunehmen, die ganze Geschichte könnte ihre Tücken haben.

Gruß
Jörg Zabel .