Angenommen jemand hat eine Wohnung gekauft und im Kaufvertrag war die Zahlung des Kaufpreises abzüglich 3,5% Restkaufpreis vereinbart. Der Restkaufpreis sollte erst bezahlt werden, wenn alle Mängel des Abnahmeprotokolls beseitigt sind. Erst nach Zahlung des kompletten Kaufpreises sollte die Grundbuch-Umschreibung erfolgen.
Nun nehmen wir mal weiter an, die Mängel werden nur sehr schleppend beseitigt bzw. manche Mängel können fast garnicht beseitigt werden. Es wird also noch einige Zeit dauern, bis der Käufer den Restkaufpreis zahlen wird.
Welche Möglichkeiten hat der Käufer, trotzdem vorher eine Grundbuch-Umschreibung zu erwirken? Gibt es gar irgendwelche „Druckmittel“ hierbei?
Außer ihr habt solche Dinge im Kaufvertrag beim Notar näher geregelt.
Aber i.d.R. hast du ja zumindest eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen bekommen. Somit ist dein Recht auf jeden Fall erst einmal gesichert.
eine umschreibung im grundbuch wird der notar nur dann vornehmen, wenn der verkäufer eine freigabe erteilt. und die wiederum wird er nur erteilen, wenn er a) entweder seinen schotter bekommen hat oder b) ihr euch geeinigt habt.
(rechtlich zulässige) druckmittel gibt´s meines wissens nach keine, zumindest nicht, jemanden in diesem falle zur freigabe zu zwingen. druck hilft nach meiner erfahrung da auch wenig bis gar nicht, sondern macht eher trotzig. so schwer´s fällt: gespräch suchen.
ich war mal in der gleichen situation,
letztendlich habe ich die restl. 3,5 % gezahlt, weil ich wieder verkaufen wollte.
aber: die forderung der 3,5 % verjährt ggf. automatisch (frist erkundigen, meine 2 Jahre).
dann kann der bauträger das geld eigentlichncihtm ehr verlangen, aber er wird dir wie schon erwähnt trotzdem dem notar gegenüber nicht bestätigen dass der volle kaufpreis da ist und desw. DU eigentümer wirst.
dann kannst du aber klagen, auf umschreibung…dann solltest aber spätestens einen RA fragen.