Hallo,
bin an einer Immobilie interessiert und habe mir deshalb den GB-Auszug besorgt.
Darin sind für die Nachbarn (RMH-Anlage) Wegerechte eingetragen.
Nun zu meiner Frage:
Wo kann ich nachlesen, welche Wegerechte ich auf anderen Flurstücken habe (im Auszug ist dazu nichts aufgeführt)?
Ist dieses in einem gesonderten Teil des GB ((habe 1,2,3 Abteilung)?
Danke
Heiko
Moin aus Bremen,
ist anzunehmen, dass Deine Wegerechte in den Grundbuchblättern der Grundstücke stehen, für die Du ein Wegerecht hast.
CU Heinrich Ostermeier
Das wurde ja heissen, dass ich mir alle Grundbücher der Umgebung geben lassen muss.
Habe zwar mal irgendwo gelesen, dass „MEINE“ Grundstücksrechte auch im GB stehen sollen, aber in diesem Fall anscheinend nicht.
Ich vermute stark, dass ich auf dem nachbargrundstück die selben Wegerechte habe, da mein Grundstück in der selben „Lage“ ist, wie die Nachfolgenden.
Gruss
Heiko