Grundbuch wie kann das sein? Wichtig!

Hallo liebe wer-weiss-was User,

ich habe eine Frage!: Zwar möchte ich gerne ein RMH kaufen mit der Nummer 11a. Seit einigen Tagen habe ich das Grundbuch zum Haus bekommen, daraus kann ich folgendes entnehmen, was ich nicht verstehe.

Es steht 2x ein Schuldbetrag drinn.
Einmal 185.000 an die Göttinger Sparkasse und das zweitemal 130.000 an die Reiffeisenbank.
Das Haus was ich kaufen möchte kostet aber nur 146.000, heißt das ich muss diese Schulden weiter bezahlen oder wie?

Meine zweite Anregung:
In dem Grundbuch geht es um die Reihenhausreihe Nr. 9-9b und nicht 11.-1b. Die Reihe 9-9b ist parallel gegenüber der 11. Weiter, der Besitzer „x“ ist im Haus 9a eingetragen und nicht 11a.

Jetzt habe ich folgende Vermutung: Der Besitzer und Makler wollen mir das Haus 9a verkaufen, weil es auch zum Verkauf steht. Das eine Haus kostet 185.000 in dem Sie leben und 130.000 das Haus 9a.

Kann das sein? Oder ist verstehe ich was nicht?

Gerade habe ich mit dem Makler telefoniert, er hat mir erzählt der Notar hätte im Grundbuch etwas falsch gemacht! Doch warum dann zwei Banken?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mein Anliegen verstehen würdet und mir schnell Antwort geben könntet.

Bedanken tue ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Artur

Es steht 2x ein Schuldbetrag drinn.

Das stört nicht, denn wenn Du kaufst werden diese Einträge gelöscht, es sei denn, Du hättest etwas anderes veeinbart.

Das Haus was ich kaufen möchte kostet aber nur 146.000, heißt
das ich muss diese Schulden weiter bezahlen oder wie?

Nein.

Jetzt habe ich folgende Vermutung: Der Besitzer und Makler
wollen mir das Haus 9a verkaufen, weil es auch zum Verkauf
steht. Das eine Haus kostet 185.000 in dem Sie leben und
130.000 das Haus 9a.

Dann solltest Du sehr vorsichtig sein. Achte ganu darauf, as im kaufvertrag steht und zwar nicht nur die Hausnummer, sondern auch die Flurstücknummer des Grundstückes.

Kann das sein? Oder ist verstehe ich was nicht?

Kann sein, dass die Dich betuppen wollen, muß aber nicht. Könnte auch ein Versehen sein. Aber Vorsicht ist geboten.

„Zitat“

Dann solltest Du sehr vorsichtig sein. Achte ganu darauf, as
im kaufvertrag steht und zwar nicht nur die Hausnummer,
sondern auch die Flurstücknummer des Grundstückes.

„Antwort“
Ich habe einen Entwurf ins Haus bekommen, daraus steht im Bereich erschienen, wie folgt:

  1. Name des Hauseigentümers, Geburtsdatum, wohnhaft im Haus 9a, Kaufungen
  2. die Ehefrau des Eigentümers, wohnhaft daselbst
  3. Mein Name
  4. Meine Frau

Jetzt ist doch meine Sorge, das es sich hierbei um das Haus 9a handelt und nicht um das Haus 11a. Der Kaufvertragsentwurf wurde von einem Notar erstellt, ich denke nicht das er was falsch gemacht hat.

Weiter im Grundbuch:
„Blatt 3785“
Miteigentumsanteil von 1662,71/100000 an dem Grundstück
Gemarkung Niederkaufungen Flur 16 56/6, Gebäude- und Freifläche -Strasse- 9, 9a in Größe von 9,73ar

Gemarkung Niederkaufungen Flur 16 56/8, Gebäude- und Freifläche -Strasse- 9a, 9b in Größe von 8,84 ar.

Kannst du etwas daraus entnehmen?

Ich danke dir nochmal für deine schnelle Antwort!
Mit freundlichen Grüßen

Hi erstmal,

schau doch mal im Kaufvertrag, wie der Kaufgegenstand definiert wird. Hier wird das Kaufobjekt beschrieben mit Hausnummer, Flur und Flurstücksnummer. Ebenfalls wird die derzeitige Belastung im Grundbuch aufgeführt (Mit Grundbuchnummer). Damit kannst Du erkennen, ob Dir nur das falsche Grundbuch zugesandt wurde.
Die beiden Bankeintragungen sind in einem solchen Fall nicht ganz unüblich. Es kann sein, das die Bank, die die Hausnummer 11 mitfinanziert hat, sich ebenfalls in das von Verkäufer eigengenutzte Haus mitbesichert hat.

Ich schätze mal, dass u.U. nur das falsche Grundbuch an Dich herausgegeben wurde.

Grüße

Miteigentumsanteil von 1662,71/100000 an dem Grundstück
Gemarkung Niederkaufungen Flur 16 56/6, Gebäude- und
Freifläche -Strasse- 9, 9a in Größe von 9,73ar

Hiermit wird die Hausnummer 9a verkauft !!

Kannst du etwas daraus entnehmen?

Man will Dir die Hausnummer 9a verkaufen.

Upps,

jepp, verkauft wird hier die Hs-Nr.9a.

Hatte den 2`ten Post nicht richtig gelesen.

der Besitzer „x“ ist im Haus 9a eingetragen und nicht 11a.
Das eine Haus kostet 185.000 in dem Sie leben und 130.000 das Haus 9a.

Hallo,
zusammengefasst
Es gibt Interesse an Haus 11a fuer 146ooo.
Der Eigentuemer von 9a wohnt in 11a.
Das Haus 9a steht zum Verkauf fuer 130ooo.
Das Haus 11a steht zum Verkauf fuer 185000.

Es ist noch nicht bekannt, wer Eigentuemer von 11a ist.
Es liegt noch kein Grundbuchauszug von 11a vor.

Warum wird 11a fuer nur 146 verkauft, es ist ein Missverstaendnis oder ein Schnaeppchen, oder es bleiben noch Schulden stehen, was sehr ungewoehnlich waere, dann stuenden sie auch im Kaufvertragsentwurf. Normal wird lastenfrei uebergeben, ohne Altschulden.

Ich wuerde zuerst zum Grundbuchamt gehen mit den vorhandenen 9a Unterlagen und irgendeiner Info zu 11a (Maklerschreiben, Anzeige…) und versuchen (berechtigtes Interesse nachweisen), Grundbuch 11a einzusehen, live, Montag ab 9Uhr, Notizzettel mitnehmen.
Aus den Infos hier geht noch nicht hervor, wem ueberhaupt 11a gehoert. Man kann da auch zur Miete wohnen, oder es wurde schon verkauft vor 3 Tagen. Wenn es derselbe Eigentuemer ist wie 9a, wuerde ich auf neuen Grundbuchauszug zu 11a bestehen, beim Grundbuchamt oder billiger beim Makler, falls derselbe Makler fuer 9a und 11a.

Zusaetzlich wuerde ich bald mit dem Notar telefonieren oder hinfahren, was das mit 9a soll, gekauft wird 11a oder nichts, da geht was durcheinander, er moege sich um Klaerung mit-bemuehen.
Der Notar ist verpflichtet, auch die Rechte des Kaeufers zu vertreten, er wird jedoch nicht als Mittler oder Detektiv arbeiten, doch wenn er 11a bestaetigt, kann man sich drauf verlassen, oder er bestaetigt es nicht.

Dem Makler duerfte es eher egal sein, was er verkauft, Hauptsache seine Provision kommt recht bald.

Aus der Formulierung Anteil 1666 von 100ooo geht hervor, dass es zu der Wohnanlage noch einen Verwalter geben muesste. Dort kann man Einsicht in die Protokolle der Eigentuemerversammlungen nehmen, den angesammelten Guthaben der Eigentuemer, den anstehenden Reparaturen usw. um zukuenftige Guthaben oder Kosten zu erkennen, zeitlich eher zweitrangig, aber vor Kaufvertrag.

Mir erscheint es ebenso, man will im Moment 9a verkaufen, fuer mehr als 130.

Gruss Helmut

Hallo,

Dann solltest Du sehr vorsichtig sein. Achte ganu darauf, as
im kaufvertrag steht und zwar nicht nur die Hausnummer,
sondern auch die Flurstücknummer des Grundstückes.

Richtig. Aber mir ist hier einiges unklar.
Es sollte nichts unterschreiben werden bevor nicht der letzte Zweifel ausgeräumt worden ist. Und schon gar nicht unter Zeitdruck unterschreiben. Andere Käufer (die regelmässig mehr bieten würden) wachsen nicht auf den Bäumen. Also: erstmal nichts überstürzen.
Der Notar sollte den Vertrag Punkt für Punkt erklären (können). Und dabei alle Zweifel ausräumen.

Weiter im Grundbuch:
„Blatt 3785“
Miteigentumsanteil von 1662,71/100000 an dem Grundstück

Kannst du etwas daraus entnehmen?

Hier ist es: Es wird kein Reihenhaus verkauft, sondern rechtlich eine Eigentumswohnung. Ich stelle es mir so vor, dass auf einem Grundstück mehrere Reihenhäuser erstellt wurden. Jedes dieser Reihenhäuser wäre eine Eigentumswohnung, das Grundstück gehört allen Eigentümern gemeinsam.
Zu solchen Kostruktionen gehören umfangreiche Akten, die im Zeifelsfall auch beim Grundbuchamt einzusehen wären. Eines der Stichworte lautet „Teilungserklärung“. Ohne diese Sachen gesehen und geprüft zu haben, gibt es nur einen Rat: erstmal die Finger weglassen.

Ich würde am Montag den Vertragsentwurf nehmen und zum Katsteramt gehen, mir auf der Karte ansehen, was da ge- und verkauft werden soll. Da könnte sich die Hausmummerngeschichte klären lassen.
Anschliessend zum Grundbuchamt zur Akteneinsicht. Wenn niemand dabei sein kann, der sich mit sowas auskennt, dann hoffen, dass man auf verständnisvolle und hilfsbereite Beamte trifft.

Gruß
Jörg Zabel

Hi erstmal,

schau doch mal im Kaufvertrag, wie der Kaufgegenstand
definiert wird. Hier wird das Kaufobjekt beschrieben mit
Hausnummer, Flur und Flurstücksnummer. Ebenfalls wird die
derzeitige Belastung im Grundbuch aufgeführt (Mit
Grundbuchnummer). Damit kannst Du erkennen, ob Dir nur das
falsche Grundbuch zugesandt wurde.
Die beiden Bankeintragungen sind in einem solchen Fall nicht
ganz unüblich. Es kann sein, das die Bank, die die Hausnummer
11 mitfinanziert hat, sich ebenfalls in das von Verkäufer
eigengenutzte Haus mitbesichert hat.
Grüße

Danke, aber derzeit habe ich noch keinen richtigen Vertrag, sondern nur einen Entwurf vom Notar. Dennoch geht von hier aus, dass der Verkäufer wohnhaft im Haus 9a ist, wie ich bereits schrieb.
Denkt Ihr ich soll nochmal zum Notar gehen um die Sache zuklären?

Hallo,

Denkt Ihr ich soll nochmal zum Notar gehen um die Sache
zuklären?

Wer bezahlt den Notar? Der Erwerber? Dann sollte der Notar so lange „arbeiten“ bis der Erwerber „zufrieden“ ist.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Es geht hier doch um einen Betrag zwischen 100.000 und 200.000 Euronen. Dafür würde ich vielen Notaren Löcher in den Bauch fragen.

Danke, aber derzeit habe ich noch keinen richtigen Vertrag,
sondern nur einen Entwurf vom Notar. Dennoch geht von hier
aus, dass der Verkäufer wohnhaft im Haus 9a ist, wie ich
bereits schrieb.

Was ist daran falsch? Er kann doch dort wohnenund das muss dann auch als Verkäuferwohnsitz angegeben werden. Dem steht nicht entgegen, dass die 11 verkauft werden soll!

Im Kaufvertrag steht das Haus welches den Eigentümer wechseln soll - definiert mit Grundbuchband und -blatt. In dem Grundbuch kannst Du dann schonmal sehen, welches Haus, mit Hausnummer gemeint ist.

Ebenfalls musst Du vor Erwerb die Teilungserklärung in den Händen halten und prüfen. Hier können grundlegende Einschränkungen für das Kaufobjekt vermerkt sein.