Benötigt man unbedingt einen Notar um ein Grundstück zu verschenken?
Oder geht das auch so? Per Vertrag zwischen den Schenkendem und Beschenkte? Wo kann man näheres zu dem Thema nachlesen?
Danke für die Antworten
Benötigt man unbedingt einen Notar um ein Grundstück zu verschenken?
Oder geht das auch so? Per Vertrag zwischen den Schenkendem und Beschenkte? Wo kann man näheres zu dem Thema nachlesen?
Danke für die Antworten
Hallo erstmal,
es gibt da eine ganz windige Konstruktion, die über Heilung des Formmangels durch Vollzug arbeitet, aber bleiben wir mal lieber bei handfesten Geschichten: Ja, sowohl der Vertrag über die Schenkung des Grundstücks, da Immobilie, ist notariell aufzusetzen als auch die Anmeldung zur Eintragung in das Grundbuch muss vom Notar vorgenommen werden.
Gruß vom Wiz
Hallo Jule,
hab ich das jetzt richtig verstanden du willst ein Grundstück verschenken? Ich will nur nicht hoffen an einen Ex?!
Liebe Grüße Gabi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wie vollziehst Du denn eine Immobilienschenkung, wenn der Erwerber nicht ins Grundbuch eingetragen wird???
Ohne notarielle Urkunde wird das AG nie eine Eigentumsänderung wegen Schenkung eintragen…
Hallo,
müsste die Quelle jetzt wieder raussuchen, aber in der Tat, gibt es da wohl zumindest theoretisch eine ganz windige Konstruktion von der ich bis dahin auch noch nie etwas gehört hatte. Es war ein längerer Aufsatz/Internetfundstelle/…, der mir vor einigen Monaten mal zufällig über den Weg gelaufen ist. Da es so windig war, habe ich es nur amüsiert gelesen und mir gedacht, dass in der Praxis da ohnehin kein GB-Amt mitspielen würde. Daher kann ich dir jetzt hier auch keine Details mehr schreiben. Es ging irgendwie über die Heilung des Formmangels durch Vollzug und die Möglichkeiten im Rahmen von Anträgen zu Protokoll der Geschäftsstelle, war insgesamt ziemlich aufwändig, und dürfte trotz ggf. rechtlicher Möglichkeit eben an unseren immer schön stur nach Schema-F arbeitenden GB-Amts Mitarbeitern scheitern.
Ist also nur ein theoretischer „Merkposten“ und nichts, was ich in der Praxis auch nur ansatzweise in Erwägung ziehen würde. Daher auch die klare Aussage meines ersten Postings, dass - in der Praxis - kein Weg am notariellen Vertrag vorbeiführt.
Gruß vom Wiz
Kein Problem!
Hallo
wie vollziehst Du denn eine Immobilienschenkung, wenn der
Erwerber nicht ins Grundbuch eingetragen wird???Ohne notarielle Urkunde wird das AG nie eine Eigentumsänderung
wegen Schenkung eintragen…
Aber selbstverständlich macht das Grundbuchamt das. Für die Eintragung eines Eigentümerwechels beim Grundbuch bedarf es nicht der Vorlage des kaufvertrages, sondern allein der übereinstimmenden Auflassungserklärung. Diese müssen zwar beglaubigt werden, was jedoch völlig unabhängig vom Kaufvertrag geschehen kann. Das Grundbuchamt interessiert das Verpflichtungsgeschäft und dessen Formrichtigkeit nicht die Bohne.
Zwar ist es in der Praxis so, dass die Auflassungen bereits im Kaufvertrag erklärt werden, um die zusätzliche Beglaubigung der Auflassungen zu sparen. In diesem Falle wird einfach der gesamte Kaufvertrag eingereicht, welcher diese enthält.
Dennoch ist es völlig unproblematisch, einen rein privatschriftlichen (und damit eigentlich doppelt formwidrigen) Schenkungsvertrag über ein Grundstück abzuschließen und die Eigentumsübertragung durch Einreichung der getrennet hiervon erklärten und beglaubigten Auflassunsvormerkungen herbeizuführen. Und durch die Eigentumsübertragung wird sowohl der Formmangel der Schenkung als auch der Verpflichtung zur Grundstücksübertragung geheilt.
Gruß
Dea
Hallo,
wobei die Konstruktion die ich angeführt habe es irgendwie geschafft haben will vollkommen ohne notarielle Mitwirkung auszukommen. Die getrennte Auflassung in deinem Beispiel wäre ja wieder eine notarill vorzunehmende Geschichte. Wenn ich mal Zeit habe, versuche ich die Quelle wiederzufinden. Ist aber wirklich nur ein theoretisches Gedankenspiel.
Gruß vom Wiz