Grundbuchänderung - Eigentümergemeinschaft

Fall:

Es soll eine Grundbuchänderung eingetragen werden, zu der alle Miteigentümer zustimmen müssen.

Situation:
Alle bis auf ein kürzlich verstorbener Eigentümer haben ihre Zustimmung gegeben.
Sein Eigentum soll von einem Nachlassverwalter verwaltet werden. Dieser würde auch zustimmen.
Es gibt wohl jedoch noch einen Vater des Verstorbenen, der aus Ex-Jugoslavien stammt und vor 40 Jahren verschwunden ist. Daher bekommt der Nachlassverwalter noch keinen Erbschein, da es ja noch
einen Erben geben könnte. Es ist sehr unwahrscheinlich den mittlerweile 100jährigen zu finden.

Weiss jemand ob es einen Weg gibt, eine Grundbuchänderung trotzdem durchzuführen?

MfG

Matze

Hallo Matze,

laut meinem Wissen muss ein Gericht 6 Wochen nach einem Erben suchen. Dann ist das Thema durch.

Bin aber nicht 100%ig icher.

Gruß

Jörg

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laut meinem Wissen muss ein Gericht 6 Wochen nach einem Erben
suchen. Dann ist das Thema durch.

Hallo zusammen,

ich sehe das anders: das Gericht wird ganz sicher nicht nach dem/den Erben suchen. Stattdessen wird jemand anders die Erklärung für den „Verschollenen“ abgeben müssen. Mein Vorschlag: Der Notar sollte beim Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Abwesenheitspflegers (§ 1911 BGB) beantragen. Diese Person könnte dann die fehlende Erklärung ersetzen. Ich empfehle, jemanden aus dem Familien-/ Freundeskreis des Verschollenen zu suchen, der dieses Amt ehrenamtlich übernehmen würde. Sonst bestellt das Gericht einen Rechtsanwalt, und das kostet wieder extra.

Viel Erfolg,
Robert

Hallo,

danke für die Stichworte. Genauso kamen wir mit Hilfe eines anderen Notars auf den richtigen Weg (Seltsamerweise wissen das wohl nicht alle Notare).

Nur um zu dokumentieren, wie es weitergeht:

§ 1961 Nachlasspflegschaft auf Antrag
Das Nachlassgericht hat in den Fällen des § 1960 Abs. 1 einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Bestellung zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, von dem Berechtigten beantragt wird.

Dies wird so in Angriff genommen.

Wie es weitergeht poste ich noch.