Grundbuchänderung nach 100 Jahren durchsetzbar ?

Wer weiss, ob ein Grundbucheintrag bzw. -änderung aus einem über 100 Jahre alten Kaufvertrag noch nachgeholt werden kann, wenn der damalige Vertragspartner immer noch als Besitzer eingetragen ist ?

Das könnte mit Sicherheit auch nicht jeder Notar rechtssicher beantworten. Ich fürchte, dass man in diesem Fall eine(n)zu Rate ziehen muß.
Viele Grüße,

Hallo,
das kommt drauf an , was gemeint ist. Ist in einem Kaufvertrag vor 100 Jahren ein Anspruch auf eine Grundbuchänderung begründet worden, ist der wahrscheinlich verjährt (die Verjährungsfrist beträgt bzw. betrug auch nach altem BGB normalerweise 30 Jahre).

Ggf. kommt wegen der hier nicht näher geschilderten Umstände eine Ersitzung nach §900 BGB oder ein Aufgebotsvefahren nach §927 BGB in Frage. Das kann man aber besser mal mit einem Notar und/oder dem Grundbuchamt anhand der Originalunterlagen beraten.

Gruß vom
Schnabel