Hallo,
folgendes Problem:
Verwandte von mir verkauften vor einigen Jahren einen Teil ihres Grundstücks (kein Bauland). Im Kaufvertrag stand, dass der Käufer die Kosten für die Vermessungsarbeiten und alle weiteren Kosten (für Grundbuchumschreibung etc.) übernehmen muss.
Jetzt, Jahre später, bekommen meine Verwandten einen Bescheid des Grundbuchamtes, dass sie die Vermessungskosten tragen sollen, da der Käufer wahrscheinlich pleite ist und dort kein Geld mehr zu holen ist.
Ist das rechtens ? Kann das Grundbuchamt einfach die Klausel des Vertrages übergehen ? Es geht hier um einige hundert Euro.
Kennt sich da vielleicht jemand mit der Rechtslage aus ?
Danke im Voraus
Frank
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