Grundbuchamt

Hallo,
mal angenommen, man holt sich als Mieter eines Hauses mit welchen berechtigten Interessen auch immer, einen Auszug über das Haus beim Grundbuchamt. Muss, darf oder wird der Vermieter von diesem Amt darüber automatisch in Kenntnis gesetzt. ?

Danke
Dagmar

Nein owT

den bekommt nur der eigentümer
ich musste gerade mein haus schätzen lassen, deshalb weiss ich das. als mieter oder ex-partner hast du kein anrecht auf einen aktuellen grundbuchauszug!

gruss
paragraphenmaus!

Hallo,
sorry, aber es stimmt nicht, daß nur der Eigentümer den Grundbuchauszug bekommt. Richtig ist, der Anfragende muß „berechtigtes Interesse“ haben, und das muß er begründen. Das ist alles.
Gruss, Eva