Grundbuchaustrag einer Partei

Hallo, meine Ex möchte, sie wohnt seit 9 Jahren in unserer gemeinsamen Wohnung die habe ich vor 5 Jahren verlassen, daß ich mich aus dem Grundbuch austragen lassen soll, weil sie eine Umschuldung bei einer anderen Bank vor hat. Das muß wohl 1 Jahr vorher stattfinden, da es sonst nicht mehr klappt. Komm ich da überhaupt ohne Weiteres aus dem Grundbuch raus, die Wohnung ist schließlich noch nicht abbezahlt? Danke für Antworten im Voraus!

Im Grundbuch steht immer der bzw. die Besitzer eines Wohneigentums. Ich gehe einmal davon aus, das sowohl du und deine ehemalige Freundin jeweils zu 50 % als Wohnungseigentümer eingetragen seit.
Es muss somit also eine Umschreibung im Grundbuch erfolgen, damit deine Ex-Freundin als alleinige Eigentümerin darin steht, denn der Kredit für die Umschuldung wird dann ja nur auf sie alleine laufen.
Daher möchte die Bank das das Grundbuch berichtigt wird, denn im Falle einer Verwertung erleichtert das einiges für die Bank. Und solange du im Grundbuch stehst bist du immer noch Eigentümer der Wohnung.
Somit müsstest du auch zustimmen, wenn bei der Umschuldung eine Grundschuld als Kreditsicherheit bestellt wird.
Es kommt natürlich auch darauf an auf wen die bestehende Finanzierung läuft. Auf euch beide oder einen alleine? Das ist nämlich der ausschlaggebende Punkt.

VG

Hallo,
so wie ich es verstanden habe, sind Sie als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Grundschuld ist an das Objekt gebunden, d.h. es spielt dabei keine Rolle wer Eigentümer ist, demnach ist eine Austragung meines erachtens durchaus möglich.
Was ich jedoch nicht verstehe, wieso sollte es 1 Jahr vorher stattfinden?
Grundsätzlich müsste man überlegen, für welchen Kredit diese Sicherheit geleistet wurde. Wer hat den Kreditvertrag unterschrieben? Was für Sicherheiten sind dabei hinterlegt worden? Wer bedient den Kapitaldienst der Bank?
Was für Vorteile / Nachteile haben Sie/Ihre Ex-Frau davon?

Hallo, meine Ex möchte, sie wohnt seit 9 Jahren in unserer
gemeinsamen Wohnung die habe ich vor 5 Jahren verlassen…

Hallo Knalli123,
deine Anfrage ist leider eine heutzutage oft gestellte Frage bei gemeinsamen Finanzierungen mit darauffolgenden Trennungen. Ich empfehle Dir dazu entweder einen Notar, Rechtsanwalt oder die bank zu befragen. In der Regel kannst Du sehr wohl aus dem Grundbuch ausgetragen werden, nur meist ist die finanzierende Bank nicht damit einverstanden, denn aus Sicht der bank bieten zwei darlehensnehmer ein geringeres Ausfallrisiko. Aus deiner Anfrage geht leider auch nicht hervor, ob Du noch in die Finanzierung eingebunden bist (als 2. darlehensnehmer/Bürge) oder ob das darlehen nur noch ducrh Deine Ex-Partnerin getilgt wird. Eine 1-Jahres-frist ist mir insoweit auch nicht als Bedingung bekannt. Schildere bitte Dein Anliegen ausführlich und zusammenhängend einem Notar oder ReA vor Ort. er kann dir gewiss eine verbindliche Antwort geben.
Ich wünsche gutes Gelingen und maximale Erfolge für die Zukunft.

hallo,
ja aus dem grundbuch ist kein problem, nur aus dem alten kreditvertrag nicht. aber wenn du ausgezogen bist, lass dich auszahlen. schließlich steckt auch dein geld in der wohnung und diese „altersvorsorge“ würde ich mirr nicht entgehen lassen. das geld kann dann woanders investiert werden. also grundsätzlich kein problem aus dem grundbuch zu verschwinden, aber ich würde meinen anteil an der wohnung mir auszahlen lassen…
mfg

Hallo
Tut mir leid, kann ich auch nicht genau baantworten.

Gruß

Bernd L.

Hallo,
ich komme aus dem Zentralbankbereich, kenn mich daher mit Grundschulden eigentlich nicht aus. Sicher besser, wenn Du noch mal jemand anderes hier fragst, vielleicht auch aus dem Rechtsbereich.
Nur so vom Gefühl her: die Bank hat natürlich lieber 2 als 1 Schuldner im Grundbuch stehen - ich meine, es gibt aber Urteile, dass die Bank Dich rauslassen muss, wenn Du mit der Wohnung nix mehr zu tun hast (wohnst, Kredit zahlst). Das mit dem 1 Jahr im Voraus hab ich noch nicht gehört.
Grüße
Sandy

Vielen Dank, Sie haben mir weitergeholfen!

Hallo,

wem gehört die Whg. und auf welchen Namen lauten die
Darlehensverträge. Wer ist im Grundbuch eingetragen.
Wer bezahlt derzeit die Darlehen ab?