Fallbeschreibung:
Ehepaar mit gemeinsam erworbenem Haus trennt sich. Mann zieht aus, Frau will im Haus wohnen bleiben. Momentan wird das Haus noch mit Eigenheimzulage abbezahlt. Beide Parteien hegen einen friedlichen Umgang miteinander. Mann ist in neuer Beziehung.
Empfiehlt es sich für den Exmann sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen oder ist es erfahrungsgemäß sinnvoller als Exmann weiter im Grundbuch und als Kreditnehmer bei der Bank erhalten zu bleiben?
solange beide für den Kredit gerade stehen sollten beide auch am Wert des Objektes beteiligt sein. Erst wenn es eine Vereinbarung über den Ausgleich der Anteile und den weiteren Abtrag einer Finanzierung gibt, und auch die finanzierende Bank einer Entlassung des weichenden Ehepartners zustimmt, sollte dies auch im Grundbuch nach entsprechendem notariellen Vertrag dokumentiert werden. Dabei bitte auch steuerliche Aspekte bedenken.
Problematisch wird es immer wenn der weichende Partner eine anderweitige Finanzierung aufnehmen möchte und dann die „Altfinanzierung“ im Wege steht.