Hallo,Vor 10 Jahren habe ich und meine damalige Ehefrau gemeinsam ein Haus gebaut.2 Jahre später verließ Sie mich mit den Kindern und wohnt seitdem mit einen anderen Partner zusammen.Ich verblieb im Haus und zahle seitdem alleine den gemeinsammen Kredit ab. Vor kurzem habe ich einen Teil neu finanziert wobei Sie mir die nötige Zweckerklärung für die Bank unterzeichnete. Die Bank hat mit mir, als alleinigen Kreditnehmer kein Problem. Im Gegenzug möchte Ich Sie natürlich aus dem Grundbuch nehmen.Gegen eine kleine Entschädigung für die ersten 2 gemeinsammen Jahre würde sie meinen Wunsch nachkommen.
Meine Frage , was kostet der Notar und wie gehe ich am besten vor ?
Bitten sie Ihre Frau um Zustimung zu einem solchen notariellen Übertagugnsvertrag und bieten sie ihr Geld für die Übertragung von deren Anteil am Haus auf Sie an. Lassen Sie dazu ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen erstellen und ziehen Sie von diesem Wert Ihre gezahlten Tilgungsleistungen und sonstige einseitig nachweisbare Investitionskosten ab. Den Rest zahlen Sie ihr hälftig aus. Möchte sie das nicht, bleibt Ihnen der Weg einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Geminschaft im Grundbuch. Danch erhält jeder die Hälfte von dem, was nach der Versteigerung nach Abzug aller Kosten und Restschulden herauskommt. Dabei dürften Sie vermutlich die besseren Karten haben. - Darüber muß man mal reden!
Gegenfrage:
Wie hoch ist die Entschädigung?
Nach diesem „Kaufpreis“ bemißt sich der Gegenstandswert, den der Notar in Anrechnung bringt.
Siehe z. B. hier: http://finanzrechner-grundbuch.faz.net/rechner2/faz/
Gruß
Günter
Hallo,
was der Notar genau kostet kann ich Ihnen leider nicht sagen. Höchstwahrscheinlich muss ein Übergabevertrag gemacht werden, dass Ihre damalige Ehefrau Ihnen Ihren 1/2 Anteil überträgt. Die Kosten würde ich bei einem ortsansässigen Notar machen. Grundbuchkosten kommen auch noch auf Sie zu.
Freundliche Grüße
M. Rettig