Hallo,Vor 10 Jahren habe ich und meine damalige Ehefrau gemeinsam ein Haus gebaut.2 Jahre später verließ Sie mich mit den Kindern und wohnt seitdem mit einen anderen Partner zusammen.Ich verblieb im Haus und zahle seitdem alleine den gemeinsammen Kredit ab. Vor kurzem habe ich einen Teil neu finanziert wobei Sie mir die nötige Zweckerklärung für die Bank unterzeichnete. Die Bank hat mit mir, als alleinigen Kreditnehmer kein Problem. Im Gegenzug möchte Ich Sie natürlich aus dem Grundbuch nehmen.Gegen eine kleine Entschädigung für die ersten 2 gemeinsammen Jahre würde sie meinen Wunsch nachkommen.
Meine Frage , was kostet der Notar und wie gehe ich am besten vor ?
Hallo,
Kreditnehmer kein Problem. Im Gegenzug möchte Ich Sie
natürlich aus dem Grundbuch nehmen.Gegen eine kleine
Entschädigung für die ersten 2 gemeinsammen Jahre würde sie
meinen Wunsch nachkommen.
Meine Frage , was kostet der Notar und wie gehe ich am besten
vor ?
man kann nicht jemandem aus dem Grundbuch austragen lassen. Im Grundbuch stehen die Eigentümer und das seid Ihr beide - mutmaßlich jeweils zur Hälfte. Du mußt ihr ihren Anteil abkaufen, damit Dir die gesamte Immobilie gehört.
Das ganze ist also nichts anderes als ein Kaufvertrag mit den entsprechenden Kosten - Notar, Grunderwerbssteuer, Grundbuchamt. Dabei sollte man beachten, daß keiner der Beteiligten blöd ist. Um also sicherzugehen, daß das Finanzamt dumme Fragen stellt, sollte der Kaufpreis auch einigermaßen realistisch sein.
Gruß
C.
entsprechenden Kosten - Notar, Grunderwerbssteuer,
Unter eheleuten fällt keine Grunderwerbssteuer an, geschieden scheinen die beiden noch nicht zu sein, sonst wäre das mit dem Haus schon geklärt.
dumme Fragen stellt, sollte der Kaufpreis auch einigermaßen realistisch sein.
Da sich die Frau nur kurze Zeit an der Zahlung beteiligt hat, sollte der Betrag übersichtlich sein.
Moin,
Vor kurzem habe ich einen Teil neu finanziert wobei Sie mir die nötige Zweckerklärung für die Bank unterzeichnete. Die Bank hat mit mir, als alleinigen Kreditnehmer kein Problem.
als allgemeinen Hinweis empfehle ich, damit es Klarheit in der Sache gibt, die Zweckerklärung noch einmal genau anzusehen. Üblicherweise ist darin auch eine (neuerliche) persönliche Schuldübernahme enthalten, das heißt: Wahrscheinlich hat deine Ehefrau unterschrieben, dass sie für den Kredit, den du aufgenommen hast, voll mithaftet.
Solange der Kredit ganz normal bezahlt wird, ist alles gut, aber man (vor allem deine Ehefrau) sollte über diesen Punkt zumindest Klarheit haben.
Gruß,
Oskar