Guten Tag,
Wenn im Grundbuchauszug als Eigentümerin noch die verstorbene Mutter drin steht, Verkäufer des Hauses aber die Tochter und ihr Mann sind, gibt es dann überhaupt „legale“ Möglichkeiten das Haus nun von den Erben zu erwerben, wenn diese nicht im Grundbuch stehen? Falls ja, welches Schriftstück muss man verlangen, um sicher gehen zu können, dass die Tochter auch berechtigt ist das mütterliche Haus zu verkaufen? Danke für Eure Ratschläge!
Hallo,
das ist eine vollkommen normale Situation, und kein Grund zur Besorgnis. Jede Eintragung kostet Geld (ausnahmsweise gerade die im Erbfall nicht, wenn rechtzeitig beantragt) und braucht Zeit. Teilweise werden die Eintragungen auch verschlafen. Wenn Erben verkaufen, sollte man sich entweder den Erbschein oder ein notarielles Testament vorlegen lassen. Ggf. läuft das Erbscheinsverfahren auch noch, dann sollte man entweder abwarten, wenn man dies kann, oder sich einen Anwalt nehmen, der sich mit solchen Dingen auskennt. Er wird dann das Risiko abschätzen können, und ggf. passende Vertragsklauseln aufnehmen lassen, um dies zu minimieren.
Gruß vom Wiz
Hallo Wiz,
danke für Deine erste Einschätzung.
Die Absicherung durch einen Anwalt ist ebenfalls ein guter Tipp!
Weitere Meinungen sind natürlich trotzdem willkommen!
gruß
missgerman
Hallo,
das ist nichts ungewöhnliches. Das Eigentum geht ausserhalb des Grundbuchs auf den Erben oder die Erben über und eine entsprechende „Berichtigung“ des Grundbuchs wird gern vergessen (sei es ggf. wegen Kosten oder aus Pietät oder aus schlichter Unkenntnis). Lass Dir die Erbfolge nachweisen, z.B. durch einen Erbschein. Das kann auch der Notar tun, auf den Ihr Euch einigt. U.u. muss er das auch, um den Vertragspartner (Verkäufer) eindeutig zu identifizieren.
Ggf. kann dich auch das örtliche Grundbuchamt dazu beraten.
Schönen Gruß