Grundbuchauszug über Notar oder Bank erhältlich?

Liebe wer-weiss-wass Leser,
wir möchten ein Haus kaufen und der Verkäufer hat den Notar schon beauftragt.
Nun würden wir vor einem Notartermin doch gerne noch den Grundbuchauszug anschauen und auch den Vertragsentwurf von einem RA prüfen lassen.

Unsere Frage: Kann man den Grundbuchauszug auch kurzfristig noch beim Notar oder bei der finanzierenen Bank anfragen? Macht das überhaupt Sinn, oder ist der Auszug sowieso Bestandteil des Vertrages - den wir ja noch prüfen lassen möchten, da wir uns mit solchen Dingen zu wenig auskennen?

Kann man den Grundbuchauszug beim Grundbuchamt auch einsehen, wenn man Unterlagen über den geplanten Verkauf vorlegt oder benötigt man immer eine Vollmacht?

Lieben Dank für Ihren Rat und Hilfe!

wir möchten ein Haus kaufen und der Verkäufer hat den Notar schon beauftragt.

Nun würden wir vor einem Notartermin doch gerne noch den
Grundbuchauszug anschauen und auch den Vertragsentwurf von
einem RA prüfen lassen.

Normalerweise braucht man für die Finanzierung einen GB-Auszug. Ihr werdet doch wohl keinen Notartermin vereinbart haben, ohne dass die Finanzierung steht ?

Unsere Frage: Kann man den Grundbuchauszug auch kurzfristig
noch beim Notar oder bei der finanzierenen Bank anfragen?

Woher soll die bank den haben. Den GB-Auszug sollte Euch der Verkäufer zur Verfügung stellen.

Macht das überhaupt Sinn, oder ist der Auszug sowieso

Es ist sogar notwendig.

Kann man den Grundbuchauszug beim Grundbuchamt auch einsehen,
wenn man Unterlagen über den geplanten Verkauf vorlegt oder
benötigt man immer eine Vollmacht?

Keine Vollmacht, berechtigtes Interesse.

t

Hi, stimmt alles was Nordlicht schreibt.
Aber nochmal! Auf keinen Fall vor d. schriftlichen Finanzierungszusage d. Bank den Notartermin wahrnehmen!
Wenn d. Verkäufer d. Termin schon ohne d. Finanzierungszusage fest gemacht hat ist das sein Problem u. entweder dämlich oder unseriös!
MfG ramses90.

Hallo Nordlicht und Ramses,

Danke für Ihre hilfreichen Antworten. Von der Bank haben wir noch keine schriftliche Bestätigung, aber die mündliche Zusage. Einen Grundbuchauszug wollte die Bank sich selbst beim Grundbuchamt besorgen und sich vor dem Kauf mit dem Notar in Verbindung setzen wegen der Eintragung der Grundschuld. So haben wir das zumindest verstanden.

Wir haben erst gedacht, dass wir selbst nicht in das Grundbuch schauen müssen, da dies ja der Notar tut und eine Abschrift in den Vertrag einfügt,- falls wir das richtig verstanden haben.

Wir möchten uns jetzt auch lieber von einem RA beim Kaufvertrag beraten lassen, weil wir uns mit der Materie einfach nicht auskennen und die Begriffe für uns nicht alle verständlich sind.

Nochmal lieben Dank für Ihre Beiträge!

Hi, die Zusage d. Bank MUSS schriftlich sein bevor der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben wird! Ihr könnt sonst in Teufels Küche kommen wenn die Bank d. mündliche Zusage nicht verwirklicht/zurück zieht!
MfG ramses90

Danke für Ihre hilfreichen Antworten. Von der Bank haben wir
noch keine schriftliche Bestätigung, aber die mündliche Zusage.

Das würde mir nicht reichen.

Einen Grundbuchauszug wollte die Bank sich selbst beim
Grundbuchamt besorgen

Das ist ein ungewöhnliches Verfahren. Nachfragen !

und sich vor dem Kauf mit dem Notar in
Verbindung setzen wegen der Eintragung der Grundschuld.

Dafür gibt es ein Formular, das zusammen mit dem Darlehensvertrag übergeben wird.

Wir haben erst gedacht, dass wir selbst nicht in das Grundbuch
schauen müssen,

Ihr kauft das Haus und alles was damit verbunden ist. Da würde ich mich nicht darauf verlassen, dass jemand anderes in das Grundbuch sieht. Bist Du sicher, dass man Dir etwas sagen würde, wenn etwas Nachteiliges drinsteht ?

da dies ja der Notar tut und eine Abschrift in

Der Notar berät Euch nicht, der ist nicht parteiisch, sondern Käufern und Verkäufern gleichermaßen verpflichtet.

Wir möchten uns jetzt auch lieber von einem RA beim
Kaufvertrag beraten lassen, weil wir uns mit der Materie
einfach nicht auskennen und die Begriffe für uns nicht alle verständlich sind.

Gute Entscheidung. Ich hoffe, Ihr habt das Haus auch mit einem Fachmann besichtigt.