Grundbuchauszug... wann bekommt man den?

Hallo,

wir sind sehr interessiert an einer Immobilie und möchten gerne ein verbindliches Angebot abgeben.
Der Makler wird uns in den nächsten Tagen ein Wertgutachten zu schicken.
Nun wissen wir nicht, weil wir das erste Mal ein Haus kaufen, ob der Grundbuchauszug schon dabei sein wird.
Oder bekommt man das erst später?

Gruß,
Schröti

Hallo,
Du kannst den Makler um eine Kopie des jetzigen Grundbuchs bitten. Wenn der seriös (und halbwegs bei Verstand :smile: ) ist, sollte er ihn herausrücken, spätestens beim Notar „fliegt“ der Inhalt sowieso „auf“.

Einen neuen nach Kauf bekommt erst nach der Eigentumsübertragung.
Gruß vom
Schnabel

Du kannst den Makler um eine Kopie des jetzigen Grundbuchs
bitten. Wenn der seriös (und halbwegs bei Verstand :smile: ) ist, sollte er ihn herausrücken,

Wenn er denn einen hat !!

Hallo,

Du kannst den Makler um eine Kopie des jetzigen Grundbuchs
bitten. Wenn der seriös (und halbwegs bei Verstand :smile: ) ist, sollte er ihn herausrücken,

Wenn er denn einen hat !!

Sollte er aber. Es ist nicht redlich, dem „Kunden“ den Grundbuchinhalt beim Notartermin zu eröffnen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Schröti,
bitte achtet auch darauf, WER das Wertgutachten erstellt hat. Ein selbst erstelltes Gutachten des Maklers würde ich mit Vorsicht genießen, da Makler in aller Regel keine Gutachter sind, die sich auch mit Bauschäden an gebrauchten Immobilien auskennen. Darauf kommt es aber bei einer gebrauchten Immobilie vor allem an: den tatsächlichen Bauzustand zu erfassen. Als Laie ist das unmöglich, auch wenn auf den ersten und zweiten Blick alles gut aussieht. Ich würde immmer einen Architekten bitten, sich die Immobilie anzusehen.
Viel Glück!
florestino

Hallo,

das Wertgutachten wurde wohl von der ehemaligen Besitzerin vor ihrem Tod erstellt. Nun wird das Erbe durch einen Testamentsmenschen verwaltet.
Ein Onkel von uns ist Architekt, vielleicht fragen wir ihn nochmal, ob er mit uns durch Haus geht…

Inzwischen ist auch klar… der Makler wird ja von uns bezahlt, soll er uns dann doch auch den Auszug besorgen. Er bekommt schließlich einiges für sein Geld.

Gruß,
Schröti

Wie ist das denn, wenn dann rauskommt, dass das Haus doch belastet oder ein anderer Eigentümer drinsteht. Kann man dann ohne Provisionszahlung zurücktreten, oder bekommt der Makler seine Courtage dann trotzdem?

Gruß,
Schröti

Hallo,

Ein Onkel von uns ist Architekt, vielleicht fragen wir ihn
nochmal, ob er mit uns durch Haus geht…

Nicht nur „vielleicht“, sondern „auf jeden Fall“.

Inzwischen ist auch klar… der Makler wird ja von uns
bezahlt, soll er uns dann doch auch den Auszug besorgen. Er
bekommt schließlich einiges für sein Geld.

Genau das muß man „den Maklern“ immer wieder klar machen. „Kunde“ ist der, der sie bezahlt. Meist tun sie aber so, als ob der Verkäufer der Kunde wäre…

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,
wenn er vom Kaufinteressenten auf einen GrB.-Auszug angesprochen wird (u.U. mit der Bitte um Beschaffung), sollte er mit einer einfachen schriftliche Vollmacht des Verkäufers oder über einen ggf. bereits ausgesuchten Notar auch einen bekommen können :wink: (…wenn der Verkäufer nicht sowieso einen in den Akten hat, so oft verändert werden die ja auch wieder nicht).
Gruß vom
Schnabel

Hallo,
dann ist üblicherweise gar kein Kaufvertrag zustandegekommen und netsprechend fällt auch keine Courtage an. Entweder ist der Verkäufer auch Eigentümer oder der Notar sollte den Grundbuchinhalt (soweit mituzveröußern) im Kaufvertrag genannt haben. Erstes führt zu einem rechtsunwirksamen Vertrag und zweites zur Haftpflichversicherug des Notars :wink:

Gruß vom
Schnabel

Genau das muß man „den Maklern“ immer wieder klar machen.
„Kunde“ ist der, der sie bezahlt. Meist tun sie aber so, als
ob der Verkäufer der Kunde wäre…

Hallo,
bisweilen zahlen auch die Verkaeufer den Makler anteilig mit. Je nach Objekt und Bundesland.
Gruss Helmut

Sollte er aber. Es ist nicht redlich, dem „Kunden“ den Grundbuchinhalt beim Notartermin zu eröffnen.

In diesem Brett scheinen die Vorstellungen über die Tätigkeit des Immobilienmaklers etwas ab von der Realtität zu sein. Der Makler bringt Käufer und Verkäufer zusammen, sonst nichts. Für alles andere ist der Verkäufer verantwortlich. Der Makler kann zwar den Verkäufer unterstützen, muß es aber nicht. Das Bereitstellen z.B. des Grundbuchauszuges ist einzig und allein Sache des Verkäufers.

Außerdem kann sich der Käufer nicht darauf berufen, ihm müßten alle relevanten Informationen aufd em Silbertablett serviert werden. Der Käufer, der im Notartermin den Grundbuchauszug zum ersten Mal sieht, hat selber Schuld.

Hallo,
macht es sich so ein Makler nicht etwas arg einfach ? :wink: Er handelt (in der Regel) im Auftrag des Verkäufers (oder manchmal doch wohl auch im Auftrag des Käufers…) und steht so in der gleichen Pflicht des Treu und Glaubens wie jeder andere, der sich im Vertragsrecht des BGB bewegt.
Dass er keine subjektiven Mängel wie die geschwätzige Nachbarin oder den Pitbull von gegenüber ausplaudert, mag ja noch angehen, aber wenn im Grundbuch einer Immobilie nutzungs- oder wertrelevante Belastungen drin sind, erwarte ich vom Makler (wenn ich denn - wie wohl im Normalfall üblich - den Verkäufer vorm Notartermin nicht mal zu Gesicht bekomme), dass er spätestens auf Nachfrage seiner Aufklärungspflicht nachkommt.
Dass das 60-70% der Makler nicht machen, weiss ich auch, aber genau das begründet doch wohl auch den schlechten Ruf dieser Branche :wink:

Gruß vom
Schnabel

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