hallo!
Aber nachdem das Paar es abgelehnt hat, einen
Reservierungsauftrag zu unterschreiben (mit Anzahlung
anzahlen bzw. zahlen sollte man erst, wenn alles über die bühne gegangen ist - erst die leistung, dann das geld.
Bestätigung, dass die Finanzierung sichergestellt
bekommt man i.a. erst, wenn das finanzierende institut alles „gecheckt“ hat - dazu gehört eben auch der gb-auszug!
außerdem mit einem Termin bei einem Notar der Makler
irrelevant, auch wenn die makler bzw. der notar das gerne hätten. da herrscht immer noch wahlfreiheit.
eine Woche später
klar, die wollen sichergehen, daß der kaufinteressent nicht noch kurz vorher abspringt. je mehr zeit zwischen einigung und notartermin, desto größer das risiko eines „absprungs“. wobei eine woche schon verdammt knapp ist, um eine finanzierung richtig stemmen zu wollen. möglicherweise handelt es sich bei dem notartermin aber auch um einen notariellen vorvertrag. außerdem möchte der makler sicher auch gerne ganz schnell seinen lohn für die viele mühe, die er mit dem verkauf hatte, haben
auch den Grundbuchauszug nicht besorgen.
müssen sie nicht, sollten sie aber - mit dieser „verweigerung“ schneiden sie sich ggfs. ins eigene fleisch
Dieser Grundbuchauszug wird jedoch von dem Paar für die Finanzierung :benötigt
korrekt, s.o.
und dem eingeschalteten Baugeldvermittler wird von den Maklern das
Einholen des Auszuges verweigert
da frage ich mich ja schon, wie das gehen soll. gb-auszüge bekommt man i.a. bei berechtigtem interesse. als kaufinteressent hat man das wohl. nachweisen kann man das bei der stadt/gemeinde ja leicht über das exposé, terminierung mit makler etc.
bei mir reichten genau diese „nachweise“ aus, um an einen gb-auszug zu kommen. eigentlich braucht´s dazu auch nicht die makler, das geht auch über eigentümer oder notar
Das Paar sieht aber nicht ein, Geld für das Einholen des
Auszuges über ihren eigenen Notar auszugeben.
verständlich, aber sowas kost´ auch nicht die welt. wenn ich eine immobilie wirklich kaufen will, dann sollten die paar euros für einen gb-auszug auch noch drin sein. man muß halt immer bedenken: wenn man selbst nicht kauft, tut´s vielleicht ein anderer und ist schneller…
Was würdet ihr raten: Sollte das Paar die Makler etwas
harscher angehen (kein Grundbuchauszug - kein Kaufvertrag)
gute idee, das auf alle fälle
oder sollten sie in den sauren Apfel beißen und den Auszug
über ihren Notar anfordern
dürfte der schnellere und sicherere weg sein, auch wenn´s geld kostet. oder eben direkt ans gb-amt herangehen
ich tippe mal darauf, daß der makler partout nicht mag, daß man „eigeninitiativ“ wird und bei der gelegenheit den eigentümer herausbekommt, um alles weitere mit ihm direkt auszuhandeln. da soll es schon makler gegeben haben, die wollten partout keine kaufpreisverhandlungen mehr zwischen käufer und verkäufer - klar, weil dann deren provision nach unten geht - ein schelm, wer solches vermutet… 
mag einer der gründe für das etwas „eigenwillige“ verhalten sein. ein anderer, der mir noch einfällt: daß etwas mit der immobilie bzw. dem grundstück nicht „stimmt“ - „druck“ zur unterschrift, kurzes zeitfenster und gebahren der makler sind schon „gewöhnungsbedürftig“…
saludos, borito