Grundbuchauszug wird verweigert

Hallo www-Experten!

Fiktiver Fall:

Ein Paar ist sich mit Maklern über den Kaufpreis eines Hauses einig.

Aber nachdem das Paar es abgelehnt hat, einen Reservierungsauftrag zu unterschreiben (mit Anzahlung und Bestätigung, dass die Finanzierung sichergestellt ist, außerdem mit einem Termin bei einem Notar der Makler eine Woche später), zicken die Makler plötzlich herum und wollen - weil ihr Notar jetzt nicht mehr arbeiten darf - auch den Grundbuchauszug nicht besorgen. Dieser Grundbuchauszug wird jedoch von dem Paar für die Finanzierung benötigt (und dem eingeschalteten Baugeldvermittler wird von den Maklern das Einholen des Auszuges verweigert).

Das Paar sieht aber nicht ein, Geld für das Einholen des Auszuges über ihren eigenen Notar auszugeben.

Was würdet ihr raten: Sollte das Paar die Makler etwas harscher angehen (kein Grundbuchauszug - kein Kaufvertrag), oder sollten sie in den sauren Apfel beißen und den Auszug über ihren Notar anfordern (natürlich mit Einverständnis der Makler/ des Verkäufers, da man ja sonst den Auszug nicht bekommt)?!

Danke für konstruktive Antworten.

Gruß

Danielle

hallo!

Aber nachdem das Paar es abgelehnt hat, einen
Reservierungsauftrag zu unterschreiben (mit Anzahlung

anzahlen bzw. zahlen sollte man erst, wenn alles über die bühne gegangen ist - erst die leistung, dann das geld.

Bestätigung, dass die Finanzierung sichergestellt

bekommt man i.a. erst, wenn das finanzierende institut alles „gecheckt“ hat - dazu gehört eben auch der gb-auszug!

außerdem mit einem Termin bei einem Notar der Makler

irrelevant, auch wenn die makler bzw. der notar das gerne hätten. da herrscht immer noch wahlfreiheit.

eine Woche später

klar, die wollen sichergehen, daß der kaufinteressent nicht noch kurz vorher abspringt. je mehr zeit zwischen einigung und notartermin, desto größer das risiko eines „absprungs“. wobei eine woche schon verdammt knapp ist, um eine finanzierung richtig stemmen zu wollen. möglicherweise handelt es sich bei dem notartermin aber auch um einen notariellen vorvertrag. außerdem möchte der makler sicher auch gerne ganz schnell seinen lohn für die viele mühe, die er mit dem verkauf hatte, haben

auch den Grundbuchauszug nicht besorgen.

müssen sie nicht, sollten sie aber - mit dieser „verweigerung“ schneiden sie sich ggfs. ins eigene fleisch

Dieser Grundbuchauszug wird jedoch von dem Paar für die Finanzierung :benötigt

korrekt, s.o.

und dem eingeschalteten Baugeldvermittler wird von den Maklern das
Einholen des Auszuges verweigert

da frage ich mich ja schon, wie das gehen soll. gb-auszüge bekommt man i.a. bei berechtigtem interesse. als kaufinteressent hat man das wohl. nachweisen kann man das bei der stadt/gemeinde ja leicht über das exposé, terminierung mit makler etc.
bei mir reichten genau diese „nachweise“ aus, um an einen gb-auszug zu kommen. eigentlich braucht´s dazu auch nicht die makler, das geht auch über eigentümer oder notar

Das Paar sieht aber nicht ein, Geld für das Einholen des
Auszuges über ihren eigenen Notar auszugeben.

verständlich, aber sowas kost´ auch nicht die welt. wenn ich eine immobilie wirklich kaufen will, dann sollten die paar euros für einen gb-auszug auch noch drin sein. man muß halt immer bedenken: wenn man selbst nicht kauft, tut´s vielleicht ein anderer und ist schneller…

Was würdet ihr raten: Sollte das Paar die Makler etwas
harscher angehen (kein Grundbuchauszug - kein Kaufvertrag)

gute idee, das auf alle fälle

oder sollten sie in den sauren Apfel beißen und den Auszug
über ihren Notar anfordern

dürfte der schnellere und sicherere weg sein, auch wenn´s geld kostet. oder eben direkt ans gb-amt herangehen

ich tippe mal darauf, daß der makler partout nicht mag, daß man „eigeninitiativ“ wird und bei der gelegenheit den eigentümer herausbekommt, um alles weitere mit ihm direkt auszuhandeln. da soll es schon makler gegeben haben, die wollten partout keine kaufpreisverhandlungen mehr zwischen käufer und verkäufer - klar, weil dann deren provision nach unten geht - ein schelm, wer solches vermutet… :wink:
mag einer der gründe für das etwas „eigenwillige“ verhalten sein. ein anderer, der mir noch einfällt: daß etwas mit der immobilie bzw. dem grundstück nicht „stimmt“ - „druck“ zur unterschrift, kurzes zeitfenster und gebahren der makler sind schon „gewöhnungsbedürftig“…

saludos, borito

eingeschalteten Baugeldvermittler wird von den Maklern das
Einholen des Auszuges verweigert).

Der Makler hat hier nichts zu verweigern.

Das Paar sieht aber nicht ein, Geld für das Einholen des
Auszuges über ihren eigenen Notar auszugeben.

Der Auszug kostet 20 €, ist das bei einem Hauskauf ein Problem ?

Was würdet ihr raten:

Ich würde dem Makler und dem Verkäufer klarmachen, ohne Grundbuchauszug kein Kauf und keine Courtage. Ohne den Grundbuchauszug gesehen zu haben, würde ich keinen Kaufvertrag unterschreiben, denn dort können Überraschungen schlummern.

Hallo,

weil ihr Notar jetzt nicht mehr arbeiten darf - auch den
Grundbuchauszug nicht besorgen.

Der Notar des Paares ( freie Wahl liegt i.d.R. beim Käufer )
wird doch sowieso vor Erstellung des Kaufvertrags-Entwurfs
im Grundbuch Einsicht nehmen ( berechtigtes Interesse ! )

Dieser Grundbuchauszug wird
jedoch von dem Paar für die Finanzierung benötigt (und dem
eingeschalteten Baugeldvermittler wird von den Maklern das
Einholen des Auszuges verweigert).

„Baugeldvermittler“ ??
Verdient ja noch jemand an der Finanzierung mit ??

Der Makler kann das Einholen eines Grundbuchauszuges ja gar nicht
verweigern. Wem und warum ?
Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, kann sich den
GB-Auszug selbst besorgen.

Das finanzierende Institut (wenn Objekt und Bank im gleichen
Geschäftsgebiet) hat im Normalfall eh Zugang zum Grundbuchamt
und wird sich selbst einen GB-Auszug erstellen.

Das Paar sieht aber nicht ein, Geld für das Einholen des
Auszuges über ihren eigenen Notar auszugeben.

Auf die 10 bis 20 € wirds auch nicht drauf ankommen…
Da würde ich mehr Zeit darauf verwenden, die einzelnen
Finanzierungsangebote („Kleingedruckte“, versteckte Gebühren usw…)
zu vergleichen.

Viel Erfolg
u. frdl.Gruß
-heddygg-

Man sollte prüfen lassen, ob der Makler durch seine Weigerung nicht seine Provision verwirkt hat. Darüberhinaus lies es sich so, als ob den Käufern der Eigentümer der Immobilie nicht bekannt sei - hierbei ALLEIN kann es sich schon um einen Punkt handeln, bei dem der Makler keinen Anspruch auf Courtage hat.

Ich würde in jedem Fall schnellstens einen Rechtsanwalt aufsuchen, der gleichzeitig Notar ist oder mit einem Notar zusammenarbeitet.

Hier muss anhand der AGB´s des Maklers geklärt werden, ob es sich um einen Nachweismakler handelt. Dieser muss die Gelegenheit zum Kauf nachweisen und das geht nicht ohne die Herausgabe der Eigentümerdaten.

Da es im Maklerrecht verschiedene Sonderfälle gibt, würde ich das in jedem Fall einem Rechtsanwalt zur Prüfung überlassen. Dieser kann dann auch den Grundbuchauszug ziehen - oftmals kostenlos - und gegebenenfalls die Eigentümer kontaktieren.

Man könnte annehmen, dass der Makler kaufverhindernd handelt, wenn er den Interessenten den Auszug verweigert, da diese ihn zur entgültigen finanzierung benötigen.

In 5 Jahren, in denen ich als Maklerin gearbeitet habe, habe ich es weder erlebt noch je davon gehört, dass ein Makler den Auszug verweigert hat. Ich könnte mir durch dieses Verhalten wirklich gut vorstellen, dass ein Provisionsanspruch verwirkt ist und rate dringend und sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Viele Grüße,

Nina