Grundbuchauszug

Hallo,

wie bekommt man ein Grundbuchauszug und wie kann man diesen löschen lassen??

lisa

Grundbuchamt

wie bekommt man ein Grundbuchauszug

Als Berechtigter beim Grundbuchamt, was beim Amtsgericht geführt wird.

und wie kann man diesen löschen lassen??

Der Grunbuchauszug ist nicht löschbar, es ist ja nur ein Auszug, also eine Abschrift des Grundbuches; er kann später einfach vernichten werden, z.B. im Reißwolf.
Falls das Grundbuch selbst gemeint ist. Das kann auch nicht gelöscht werden. Es ist ein amtliches Register über die Besitzverhältnisse des Grundeigentums.

Falls ein Grundbucheintrag gemeint ist, welcher gelöscht werden will, so ist dies abhängig von der Art des Eintrags und der damit verbundenen Auflage. Z.B. der Eintragung einer Darlehensschuld, welche gelöscht werden könnte, wenn das Schuldverhältnis nicht mehr besteht.

wie bekommt man ein Grundbuchauszug

Als Berechtigter beim Grundbuchamt, was beim Amtsgericht
geführt wird.

kurze Frage dazu:
Wer ist berechtig einen Grundbuchauszug zu erhalten/einzusehen?
Kann da auch Hein Blöd kommen und sagen, er hätte gerne den Eintrag der Waldspinnenhexe gesehen?

regards
Andreas

wie bekommt man ein Grundbuchauszug

Als Berechtigter beim Grundbuchamt, was beim Amtsgericht
geführt wird.

kurze Frage dazu:
Wer ist berechtig einen Grundbuchauszug zu
erhalten/einzusehen?
Kann da auch Hein Blöd kommen und sagen, er hätte gerne den
Eintrag der Waldspinnenhexe gesehen?

Jedermann ist berechtigt, darüber Auskunft zu erhalten, wer als Eigentümer eines Grundstückes im Grundbuch eingetragen ist. D.h. noch nicht, die Auskunft wie und was das Grundstück finanziell belastet ist!
Aber, wer ein Interesse glaubhaft macht, hat Anspruch darauf, dass ihm Einsicht in das Grundbuch gewährt oder dass ihm daraus ein Auszug erstellt wird. Anträge auch online über http://grundbuchauszug24.de/

wie bekommt man ein Grundbuchauszug

Als Berechtigter beim Grundbuchamt, was beim Amtsgericht
geführt wird.

Daher direkt beim zuständigen Amtsgericht, also bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, einen Auszug schriftlich beantragen.
Dort erhält man bei Vortragen des „berechtigten Interesses“ einen Auszug und zwar kostengünstiger als bei vorstehendem Link! (= Privatanbieter!!)