Mal angenommen jemand hat einen Sicherungshypothek von einer Gemeinde eingetragen bekommen. Nach dem er seine Schuld schon in 2009 beglichen hat, beantragt er nun die Löschung, welche auch vom Grundbuchamt durchgeführt wird. Jedoch bleibt die Eintragung ja sichtbar.
Gibt es ein Verfahren, das eine Grundbuchbereinigung in bestimmten Abständen, oder nach einer bestimmten Zeit vorsieht?
Die Schufa löscht nach 3 Jahren. Es muss doch auch für Eigentümer eine Möglichkeit geben, Fehler der Vergangenheit irgendwann wieder in Ordnung zubringen.
Auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes müsste es diese Möglichkeit geben?