Grundbuchbereinigung

Mal angenommen jemand hat einen Sicherungshypothek von einer Gemeinde eingetragen bekommen. Nach dem er seine Schuld schon in 2009 beglichen hat, beantragt er nun die Löschung, welche auch vom Grundbuchamt durchgeführt wird. Jedoch bleibt die Eintragung ja sichtbar.

Gibt es ein Verfahren, das eine Grundbuchbereinigung in bestimmten Abständen, oder nach einer bestimmten Zeit vorsieht?

Die Schufa löscht nach 3 Jahren. Es muss doch auch für Eigentümer eine Möglichkeit geben, Fehler der Vergangenheit irgendwann wieder in Ordnung zubringen.

Auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes müsste es diese Möglichkeit geben?

Hallo,

also wie ich richtig verstanden habe wird die Sicherungshypothek gelöscht. Also im Grundbuch wird sie gestrichen ist dann aber sichtbar, wenn z.B. ein Grundbuchauszug angefordert wird.
Soweit ich weiß bleibt es immer im Grundbuch sichtbar, außer es wird ein neues Grundbuch gebildet.
Ich würde beim Grundbuchamt/Amtsgericht einfach mal nachfragen.

Grüße

Lieber Rainbow2000,
es ist jedem Eigentümer vorbehalten obsolete Belastungen im Grundbuch zu löschen. Das kostet zwar Gebühren und ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber es erleichtert die Wertstellung beim Verkauf.
In Österreich haben wir dieselbe Situation, und die Einsicht ins Grundbuch ist öffentlich, auch in das Belastungsblatt.
Aus diesem Grund ist in Österreich kein Verständnis für Kopf schüttelnde Deutsche über freie Einsicht in die Belastungen jedes Grundstücks bei uns:
Man kann ja ohnedies nicht sagen, ob die Belastungen noch drin stehen, und vor allem, in welcher aktuellen Höhe!
Würde mir da an Ihrer Stelle nur begrenzt Sorgen machen und den Staat darauf ansprechen, dass er das Grundbuch wie in Österrecih öffentlich machen soll!

Viele Grüße aus Graz,

Klaus

Hallo,
soweit mir bekannt ist, gibt es eine solche Möglichkeit normalerweise nicht. Man könnte höchstens auf dem Grundbuchamt (Amtsgericht) nachfragen, ob es - gegen Zahlung der Kosten - möglich ist, ein neues Grundbuchblatt mit aktuellem Grundbuchstand anzulegen, damit die Sicherungshypothek nicht mehr sichtbar ist.
Andererseits frage ich mich aber, warum bzw. für wen Sie die Sicherungshypothek „unsichtbar“ machen wollen. Das Grundbuch (sowohl das aktuelle, als auch das „Vorgängergrundbuchblatt“) können nur die Eigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse (Notar etc.) einsehen und diese unterliegen dann der Schweigepflicht.
Gruß
i73

Die Daten in Ihrem Grundbuch sind geshützt - auch gelöschte!

Hallo,

meines Wissens gibt es diese Möglichkeit nicht.

Nur wenn das Grundbuch aus irgendwelchen Gründen in ein neues übertragen wird (z. B. von papiergebunden in elektronisch), dann besteht die Chance, dass der Eintrag hinterher nicht mehr sichtbar ist.

Gruß

Günter

Die angeführten Argumente ziehen hier deshalb nicht, da das Grundbuch nicht öffentlich ist. Es kann nur nach streng zu prüfenden berechtigten Interessen und nur von einem direkt Beteiligten (Eigentümer, Gläubiger, GB-Rechtsinhaber, Notar und Behörden) eingesehen werden.
Als die GB-Vorschriften im vorigen Jahrhundert verfaßt wurden, gab es aufgrund der damaligen Gesinnung übrigens nicht im Entferntesten derartige Bedenken und Wünsche…