Hallo zusammen, man möge sich folgenden Fall vorstellen:
Im Rahmen des Erwerbes vor 32 Jahren eines Gebäudes samt Tiefgaragenstellplatz (beides in der Kaufurkunde genannt und im Kaufpreis berücksichtigt) wurde „vergessen“, den Tiefgaragenstellplatz im Grundbuch auf den neuen Eigentümer umzuschreiben.
Nun wurde vorgeschlagen, über eine notarielle Beurkundung diesen vergessenen Eigentumsübergang nachzuholen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob dies nicht über eine Grundbuchberichtigung auf Grundlage der seinerzeitigen Verkaufsurkunde erledigt werden kann? ODer hat die notarielle Urkunde irgendwelche (finanziellen) „Vorteile“?
Was denken denn die Fachleute davon?
Vielen Dank und viele Grüße
Markus