Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB

Hallo zusammen, man möge sich folgenden Fall vorstellen:
Im Rahmen des Erwerbes vor 32 Jahren eines Gebäudes samt Tiefgaragenstellplatz (beides in der Kaufurkunde genannt und im Kaufpreis berücksichtigt) wurde „vergessen“, den Tiefgaragenstellplatz im Grundbuch auf den neuen Eigentümer umzuschreiben.
Nun wurde vorgeschlagen, über eine notarielle Beurkundung diesen vergessenen Eigentumsübergang nachzuholen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob dies nicht über eine Grundbuchberichtigung auf Grundlage der seinerzeitigen Verkaufsurkunde erledigt werden kann? ODer hat die notarielle Urkunde irgendwelche (finanziellen) „Vorteile“?

Was denken denn die Fachleute davon?
Vielen Dank und viele Grüße
Markus

Kann ohne Notar beim Grundbuchamt gemacht werden, der Anspruch verjährt nicht.


ramses90

Ja das habe ich bereits gelesen. Aber warum schlägt das der Notar nicht der Einfachheit halber vor? (Abgesehen davon, dass er da nichts dran verdient…)

Hallo,

Was genau steht im Vertrag? Bzw. was nicht? Denn die Antwort ist „Kommt darauf an“ so lange die genaue Formulierung nicht bekannt ist.
Wie wäre es mit einem netten Gespräch mit der Rechtspflegerin beim Amtsgericht, bei dem man den (alten) Kaufvertrag vorlegt?

Gruß
Jörg Zabel