Hallo Pauline,
leider darf das Grundbuchamt in der Regel (andere Deutsche Behörden machen das Ähnlich) entscheiden wer als „Berechtigter“ anzusehen ist.
Das ist dann die „Deutsche Art“ wie einige Behörden mit Bürgern verfahren.
Offizelle Deutsche Demokratie vs. Behörden(willkür?).
Es wird leider bei Deutschen Behörden immer noch oft nach Pi 3.14159… mal Daumen entschieden. Im behördlichen Zweifelsfall aber immer öfters gegen den Bürger.
Der nach Auskunft „bettelnde“ Bürger ist oft nur ein Störer in einigen Deutschen Behördenköpfen
Deutsche (Uraltbeamtentummentalität?) Beamte halt. Die gesellschaftliche Realität - vermute ich mal - ist vielen „Staatsdienern“ leider halt noch immer etwas fremd. ;o-((
Dem „Normalbürger“ bleibt oft nur der (kostenpflichtige) Klageweg. Das kann der beklagten Behörde aber schlichtweg egal sein.
Die Kosten trägt eh immer der Steuerzahler.
Ach ja, ich lebe mit einer Deutschen Beamtin zusammen. Auch dieser „Beamtin“ sind öfters „merkwürdige“ Entscheidungen ihrer Behördenmitarbeiter nicht verständlich.
Natürlich halte ich nicht alle BeamtInen für Vollpfosten, nur leider einige zu Viele. ;o-((
lg Schoorsch