Grundbucheinsicht

Hallo,

darf eine Person wie Du und ich Einsicht ins Grundbuch nehmen? Natürlich mit den Gebühren, die soetwas kosten…

Hab die Seite hier gefunden:

http://www.thueringen.de/th4/olg/infothek/elektronis…

Hier ist nicht ersichtlich, dass jeder das Recht dazu hat- eben nur bestimmte Personen oder Stellen. Oder liege ich falsch?

LG und schönes Wochenende
Pauline

Hallo!

Was sagt das Gesetz dazu ?

jeder, der ein „berechtigtes Interesse“ … daran hat, zu erfahren, wer Eigentümer eines Grundstückes ist.
Es ist also bewusst vage formuliert, auch was ein „berechtigtes“ Interesse ist .

Nur die bloße Neugier, wem das Grundstück nun gehört, reicht nicht aus.
Aber was dann ? Schließlich prüft das Grundbuchamt nicht (kann es gar nicht, wie denn ?) ob der angeführte Grund „berechtigt“ ist oder nicht.

Also Nachbar, wenn es um Fragen des Baurechtes/Nachbarrecht geht, Interessenten/Investoren, die  z.B. brachliegendes Grundstück erwerben oder pachten möchten usw.

MfG
duck313

Hallo duck313,

herzlichen Dank für Deine Antwort

So, wie Dich verstanden habe, muss man sich eine „berechtigtes Interesse“ also „ausdenken“, wenn das Amt es eh nicht nachprüfen kann. In diesem Fall geht es um ein Gerichtsverfahren, das ganz, ganz weitläufig mit einem Grundstück und dessen Eigentümer zu tun hat. Weisst Du auch was so eine Auskunft kostet? … in Mittelthüringen beispielsweise?

LG
pauline

Hallo,

So, wie Dich verstanden habe, muss man sich eine „berechtigtes
Interesse“ also „ausdenken“, wenn das Amt es eh nicht
nachprüfen kann.

So könnte man es sehen.
Gehe aber davon aus, dass die Rechtspflegerin genauso „alle Ausreden“ kennt, ungefähr so wie die Politesse diejenigen ihrer Parksünder. Deine Geschichte muss schon plausibel und mit ein paar Fakten bestückt sein.

In diesem Fall geht es um ein
Gerichtsverfahren, das ganz, ganz weitläufig mit einem
Grundstück und dessen Eigentümer zu tun hat.

Kommt darauf an, ob das „weitläufig“ noch zum „berechtigten Interesse“ gehört.

Weisst Du auch
was so eine Auskunft kostet? … in Mittelthüringen
beispielsweise?

Da, wo ich bisher war (nicht in Thüringen) hat die Einsicht (hingehen und reinschauen) überhaupt nichts gekostet.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

hier stehts genau:

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht

und hier für Thüringen:

http://www.jusline.de/grundbucheinsicht_thueringen.html

Gruß

Hallo Pauline,

So, wie Dich verstanden habe, muss man sich eine „berechtigtes
Interesse“ also „ausdenken“, wenn das Amt es eh nicht
nachprüfen kann. In diesem Fall geht es um ein
Gerichtsverfahren, das ganz, ganz weitläufig mit einem
Grundstück und dessen Eigentümer zu tun hat.

Dann hast du etwas falsch verstanden. Das Grundbuch ist keine Bürgerinformationskartei sondern ein Regsiter mit stellenweise sensiblen Daten. Man sollte sich klein berechtigtes Interesse audenken, sondern eins haben! Auch der Gesetzgeben hat dies erkannt und ab dem 01.10.2014 müssen alle Anträge auf Grundbucheinsicht Dritter schriftlich gestellt werden. Über die Einsicht muss das Grundbuchamt ein Protokoll anfertigen und 2 Jahre aufbewahren. Der Eigentümer kann sich dann jederzeit informieren wer als Dritter Einsicht genommen hat.

Weisst Du auch
was so eine Auskunft kostet? … in Mittelthüringen
beispielsweise?

Die reine Einsicht kostet (derzeit) nichts.

ml.

Hallo Pauline,

leider darf das Grundbuchamt in der Regel (andere Deutsche Behörden machen das Ähnlich) entscheiden wer als „Berechtigter“ anzusehen ist.

Das ist dann die „Deutsche Art“ wie einige Behörden mit Bürgern verfahren.
Offizelle Deutsche Demokratie vs. Behörden(willkür?).

Es wird leider bei Deutschen Behörden immer noch oft nach Pi 3.14159… mal Daumen entschieden. Im behördlichen Zweifelsfall aber immer öfters gegen den Bürger.

Der nach Auskunft „bettelnde“ Bürger ist oft nur ein Störer in einigen Deutschen Behördenköpfen

Deutsche (Uraltbeamtentummentalität?) Beamte halt. Die gesellschaftliche Realität - vermute ich mal - ist vielen „Staatsdienern“ leider halt noch immer etwas fremd. ;o-((

Dem „Normalbürger“ bleibt oft nur der (kostenpflichtige) Klageweg. Das kann der beklagten Behörde aber schlichtweg egal sein.
Die Kosten trägt eh immer der Steuerzahler.

Ach ja, ich lebe mit einer Deutschen Beamtin zusammen. Auch dieser „Beamtin“ sind öfters „merkwürdige“ Entscheidungen ihrer Behördenmitarbeiter nicht verständlich.

Natürlich halte ich nicht alle BeamtInen für Vollpfosten, nur leider einige zu Viele. ;o-((

lg Schoorsch

Hallo an alle, die geantwortet haben,

vielen Dank für Eure Bemühungen und sehr ausführlichen Antworten…

LG
pauline

Hi
wenn du mir sagst, was die Einsicht ins Grundbuch mit Demokratie zu tun hat, hilfst du mir schon weiter.
Abgesehen davon:
Ich möchte nicht, dass jeder Pimpf einfach so in die Grundbucheintragungen für mein Grundstück schaut, und dabei feststellt, wer mir alles Geld für den Hausbau geliehen hat, wer ein Wohnrecht im Haus hat, was für Dienstbarkeiten auf dem Grundstück liegen, und dass vor x Jahren mal die Zwangsverwaltung anberaumt war, die jedoch inzwischen ausgelaufen ist (alles nur Beispiele).
Das Grundbuch enthält nun mal Daten, die nicht jedermann angehen.
Wenn ich nur wissen will, wem ein Grundstück gehört, kann ich mich ans Katasteramt wenden - die Auskunft ist dort auch zu bekommen.

Gruß
HaWeThie

Hallo hawethie,

Wenn ich nur wissen will, wem ein Grundstück gehört, kann ich
mich ans Katasteramt wenden - die Auskunft ist dort auch zu
bekommen.

Genau um diese Auskunft geht es. Bin gar nicht auf die Idee mit Katasteramt gekommen. hab nach der Seite gegooglet.

http://www.ortsdienst.de/Thueringen/Weimar/Katasteramt/

Weisst Du auch an welcher Zuständigkeitsbereich man sich wenden muss, wenn man wissen möchte, wem ein Grundstück gehört. hab keine passende Rubrik gefunden. Geht die Frage auch online und was kostet das?

LG
pauline

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Weisst Du auch an welcher Zuständigkeitsbereich man sich
wenden muss, wenn man wissen möchte, wem ein Grundstück
gehört. hab keine passende Rubrik gefunden. Geht die Frage
auch online und was kostet das?

Die Suchmaschine meines Vertrauens spuckt das hier aus:
http://www.thueringen.de/th9/tlvermgeo/landesamt/weg…
HIlft es weiter?
Auch hier gilt daas „berechtigte Interesse“.

Gruß
Jörg Zabel