Grundbucheintrag

ich habe folgendes Problem:
ich habe zwei volljährige Kinder, vor 5 Jahren starb mein Mann, wir hatten zusammen ein Haus gebaut und laut Grundbucheintrag sind jetzt die Kinder zu je 1/4 und ich zu 1/2(als Erbengemeinschaft)auf das Erbe meines Mannes (Hälfte des Hauses)eingetragen, die ander Hälfte gehört mir. Nun ist mein Sohn abgetaucht, nicht aufzufinden.
Ich wollte die Hypothek erhöhen, weil meine Tochter sich auszahlen lassen will, aber ohne die Unterschrift meines Sohnen kann ich bzgl. des Hauses nix tun, also auch nicht verkaufen oder so.
Was kann/sollte man tun??
Bin für jeden Tip dankbar.

Puh!
Das tut mir leid, aber da kann ich auch nicht helfen.
Eine Hypothek kann man zwar nur auf einen bestimmten Anteil eintragen lassen, aber bei einem Verkauf sieht das ja schon wieder ganz anders aus.
Viele Grüße von der Blonden

Machen Sie das schlicht zu dem Problem derjenigen, die eine Auszahlung verlangt und lehnen Sie sich einstweilen in Ruhe zurück! Selbst auf die Gefahr hin, dass die Tochter eine zwangswseise Auseinandersetzung des Erbes durch Zwnagversteigerung verlangen sollte, stünde Sie vor dem gleichen Problem der mangelnden Zustellfähigkeit. In solchem Falle wären Sie ohnenhin aufgrund Ihrer 75 % Anteile am Objekt stets in einem Verfahren die „lachende“ Siegerin. Weslhalb also um alles in der Welt wollen Sie sich verschulden, nur weil eines Ihrer Kinder zu Ihren Lebzeiten aus der Reihe tanzen möchte und Sie zwingt Geld auskehren. Die Kinder sind beide gut beraten, sich zu bescheiden und Ansürüche dann zu realisieren, wenn Sie dereinst unter der Erde weilen - „nach Ihnen die Sintflut“!. Sollten Sie der tochter von sich aus finanziell helfen wollen, dann können Sie ja einen Kredit aufnehmen, ohne das Haus zu belasten. Die Tochter könnte dafür bürgen, wenn der Bank dies notwendig erscheint. Testamentarisch können Sie ja dann Dinge regeln, die Ihre Kinder untereinander wiederum gleichstellen oder auch, falls dazu Anlaß bestehen sollte, einseitig benachteiligen.

Hi,
na das nenne ich mal eine bescheidene Situation!
So furchtbar viel fällt mir da auch nicht ein…

Zum einen, solltest du vielleicht darüber nachdenken, ihn für tot erklären zu lassen, denn es wird ja sicher auch in anderen Lebensbereichen Schwierigkeiten geben.
Da musst du aber zum Rechtsanwalt gehen und dich informieren, ich weiß nur, dass man jahrelang warten muss; ist aber sicher auch emotional ein schwieriges Thema.

Um aus der Grundbuchnummer rauszukommen, fällt mir nur die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft ein. Das ist aber ein heißer Ritt, kostet Geld, birgt viele Risiken und kann für dich und deine Tochter voll in die Hosen gehen. Frage bitte bei deiner finanzierenden Bank nach: Was sie von dem Thema halten, inwieweit sie da mitgehen würden und dir vor allem helfen würden?! Ohne ihre verbindliche Unterstützung solltest du die Finger davon lassen!!!

Wenn alles nicht funktioniert, kannst du nur bei deiner finanzierenden Bank nach einem Kontokorrentkredit nachfragen und um wohlwollende Sollzinsen bitten. Sie haben ja schon die dingliche Sicherheit der Immo und je nach Beleihungsauslauf sollte in solch einer Situation schon auch was gehen; natürlich ist diese Variante viel teurer als eine Baufi.

Sorry, mehr habe ich im Moment nicht.
Kannst mich ja mal auf dem Laufenden halten, wie es bei dir weitergeht; würde mich echt interessieren.
Wünsche dir viel Glück.
Liebe Grüße
Moni

Trotzdem vielen lieben Dank

Machen Sie das schlicht zu dem Problem derjenigen, die eine
Auszahlung verlangt und lehnen Sie sich einstweilen in Ruhe
zurück!

Tja, sicher kann man machen, aber irgendwie möchte ich Ihr ja auch helfen, und als Mutter hab ich ein Problem damit, Töchterchen im Regen stehen zu lassen.
Meine Mutter hat mir auch immer geholfen, ich kenn das nicht anders.
Aber vielen lieben Dank!!

Hi,
na das nenne ich mal eine bescheidene Situation!

Vielen lieben Dank für die Antwort
Also für tot erklären lassen möchte ich auf gar keinen Fall.
Irgendwie ist die ganze Sache so verzwickt, habe heute von meiner Tochter gehört, das er im Internet war.
Also gebe ich die Hoffnung nicht auf.
Erstmal vielen Dank allen die sich nen Kopf gemacht haben.

Sollten Sie der Tochter von sich aus finanziell helfen wollen, dann können Sie ja einen Kredit aufnehmen, ohne das Haus zu belasten. Die Tochter könnte dafür bürgen, wenn der Bank dies notwendig erscheint. Testamentarisch können Sie ja dann Dinge regeln, die Ihre Kinder untereinander wiederum gleichstellen oder auch, falls dazu Anlaß bestehen sollte, einseitig benachteiligen.

Es gibt 2 Wege, die mir spontan einfallen:
Sie können die Teilungsversteigerung bezüglich der Hälfte (der Erbengem.) beim Amtsgericht beantragen und im Termin die Hälfte ersteigern. Dieses sollten Sie aber nicht ohne juristischen Beistand (mit speziellem Fachwissen hierfür) tun, und vorher unbedingt die Bank einbinden.
Zweitens: Sie können beim Amtsgericht versuchen, für Ihren Sohn einen sogenannten Abwesenheitspfleger (-Betreuer) bestellen zu lassen, der ihn dann vertritt. Die Vorbedingungen sprechen Sie aber bitte vorher mit dem zuständigen Beamten durch.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2570 Tagen registriert und 1749 -mal Anfragen beantwortet)

Hallo,

das ist eine rechtliche Frage, die meinen Erfahrungsschatz übersteigt. Ich könnte mir allenfalls eine Lösung über ein Aufgebotsverfahren o. ä. vorstellen, bin aber wie gesagt überfragt.

Viel Erfolg!

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Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

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Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Die Made

Zur Veräußerung der Immmobilie stünde nur eine Versteigerung zur Ausseinadersetzung der Gemeinschaft zur Verfügung. Oder es muss für den Sonhn ein Abwesenheitspfleger bestellt werden, welcher diesen und dessen Interessen vertritt.