Hallo,
wir haben vor ein paar Jahren ein Haus gekauft (alle Unterlagen liegen vor, Kaufvertrag etc.). Jetzt ist der Verkäufer verstorben und durch seine Erben haben wir erfahren, dass wir nie im Grundbuch eingetragen waren. Diese möchten das Erbe ausschlagen und uns das Haus überlassen. Wie müssen wir nun vorgehen? An wen müssen wir uns wenden und was für Unterlagen benötigen wir?
Gibt nur eine Möglichkeit,
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euch an den damaligen Notar wenden und erklären lassen
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Ihr müßt doch damals bei einem Notar gewesen, der hat euch doch den Grundbucheintrag vorgelesen???
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er hat doch bestimmt auch den Kaufvertrag und die anderen Unterlagen beglaubigt???
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wenn ihr das ohne Notar gemacht habt dann " Gute Nacht "
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da bleibt euch nur noch übrig, den Rat eines Rechtsanwaltes, bzw. Notares seinens Vertrauens aufsuchen und die rechtliche Seite klären lassen.
Zuerst einmal ein herzliches Entschuldigung für die verspätete Antwort. Hab’ ein Baby bekommen und war zeitlich „etwas“ eingeschränkt 
Ich gehe davon aus, dass es sich um einen vor dem Notar geschlossenen Kaufvertrag handelt. Denn nur dieser ist rechtswirksam. Jetzt kommt es auf die Formulierungen im Kaufvertrag an. Normalerweise gibt der Notar nach Erhalt der Freigabe durch den Verkäufer (meist nachdem der sein Geld bekommen hat) die Daten an das Grundbuch weiter, damit sie als endgültiger Eigentümer eingetragen sind. Wenn Sie möchten, können sie mir den KV als pdf schicken (wird nach Durchsicht natürlich vernichtet) oder - eigentlich noch bessere Lösung - sie wenden sich an den Notar, bei dem Sie den Kaufvertrag geschlossen haben. Der kann in seinen Unterlagen prüfen, ob er die Weitergabe „übersehen“ hat, oder ob der damalige Verkäufer ihm gar keine Freigabe zukommen ließ. Dann müßte diese (nach meinem Wissen) von den Erben ausgestellt werden.
Liebe Grüße