Grundbucheintrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

G. bekommt von ihren Eltern 1000m² Bauland sowie 1000m² geschenkt. Im Frühling möchten G. und A. darauf ein Haus bauen. Jetzt möchte G. gerne wissen, wie sie das mit dem Grundbucheintrag machen sollen. Wie ist es für alle am Besten? Soll A. auch ins Grundbuch (schließlich arbeitet und zahlt A. auch für das Haus)? Oder gibt es auch noch andere Möglichkeiten, damit sie irgendwie (rechtlich) festlegen, dass das Grundstück G. und das Haus zur Hälfte A. gehört? G. hat auch schon einmal gehört, wenn beide Partner im Grundbuch stehen, bekommt man mehr Förderung? Würde sich das denn rentieren?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Hallo!

Das Eigentum an einem Grundstück kann wirksam nur durch einen notariell beurkundeten Vertrag übertragen werden. Das Eigentum an dem Grundstück wird dann erworben durch die Eintragung im Grundbuch.

Wenn zwei Personen auf einem Grundstück, dessen Eigentümer nur einer von ihnen ist, ein Haus bauen, so wird der Grundstückseigentümer auch allein Eigentümer des Hauses. Das Haus wird nämlich untrennbarer Bestandteil des Grundsücks.

Wenn die beiden Personen, die gemeinsam ein Haus bauen wollen, auch gemeinsam Eigentümer des Hauses sein sollen, müssen sie auch gemeinsam Eigentümer des Baugrundstücks sein.

Aus Kostengründen ist es am günstigsten, das Baugrundstück gleich gemeinsam zu erwerben.

Da der Grundstücksübertragungsvertrag von einem Notar beurkundet werden muss, könnten die jetzigen Grundstückseigentümer und die vorgesehenen Erwerber Einzelheiten der Eigentumsübertragung vor der Beurkundung mit dem Notar besprechen. Besprochen werden könnte dabei auch, wie verfahren werden könnte, wenn die beiden Häuslebauer sich mal nicht mehr vertragen sollten.

Gruß, Franz

Deutsches oder ösitanisches Recht? owT
owt

Hallo!

Wenn zwei Personen auf einem Grundstück, dessen Eigentümer nur
einer von ihnen ist, ein Haus bauen, so wird der
Grundstückseigentümer auch allein Eigentümer des Hauses. Das
Haus wird nämlich untrennbarer Bestandteil des Grundsücks.

Wenn die beiden Personen, die gemeinsam ein Haus bauen wollen,
auch gemeinsam Eigentümer des Hauses sein sollen, müssen sie
auch gemeinsam Eigentümer des Baugrundstücks sein.

Ich hab mal gehört, daß einem Nichtgrundstückseigentümer, der aber Geld in das Haus gesteckt hat, Schadenersatz zusteht. Wenn ich eine neue, moderne Heizanlage beispielsweise einbaue, erhöht sich ja der Wert des Hauses, dieser Mehrwert müsste doch ersetzt werden, oder ist das heute nicht mehr so?

Gruß

Tina