Grundbucheintrag

Moin auch,

Otto Normalverbraucher entschied sich zu einem Grundstückskauf. Das Grundstück ward gefunden, der Preis in Ordnung und also schritt Otto im September zum Notar, um den Kauf zu legalisieren. Da Otto den Hintergedanken hatte, auf selbigem Grundstück ein Traumschloss zu bauen, wartet er sehnsüchtig auf den Eintrag ins Grundbuch, da er ohne einen Auszug aus demselbem keinen Kredit seiner Bank erhält. Allein, es ergeht kein Eintrag. Nach Anruf beim Notar erfährt Otto, dass die Papiere vom Notar ans Amtsgericht gesendet wurden, dort erstmal 3 Monate auf Schreibtischen vor sich hin gammelten und seit Anfang Dezember im Grundbuchamt liegen. Aber auch dort passiert seit 2 Monaten nichts.

Was kann Otto tun, damit endlich sein Namen im Grundbuch eingetragen wird und er einen Kredit für das Traumschloss beantragen kann?

fragende Grüße,

Ralph

PS: Die Aufforderung zur Bezahlung der Grunderwerbssteuer erging 10 Tage(!) nach dem Notartermin.

Moin auch,

da sich die NAchrichtenlage entwickelt hat, ein Nachtrag: Otto weiß jetzt, dass der Notar sich bis Anfang Dezember Zeit gelassen hat, um die Unterlagen an das Grundbuchamt zu schicken, das Amtsgericht war wohl nicht beteiligt. Das Grundbuchamt sagt Otto, es könne noch 2,3, vier oder auch mehr Wochen dauern, bis der Grundstückskauf eingetragen wird. Lässt sich das beschleunigen, da ja dann mehr als 3 Monate vergangen wören, bevor Otto wieder zur Bank kann?

fragende Grüße,

Ralph

Hallo,

was ist denn das für eine Bank/ein Sachbearbeiter, die/der erst nach Eintragung finanzieren will? Der unterschriebene notarielle Vertrag - wenn er denn inhaltlich mit der Bank abgestimmt und dieser insoweit genehm ist - reicht im Normalfall aus.

Ich saniere auch schon seit Monaten die zweite Wohnung im Haus, die teilweise kreditfinanziert ist, und deren Sanierung ebenfalls kreditfinanziert ist. Von GB-Eintrag noch keine Spur. Aber mein Sachbearbeiter rief letzte Woche noch an, und fragte, ob er mal wieder Geld rüber schieben soll.

Gruß vom Wiz

Hallo,
ich würde mal ganz vorsichtig und lieb beim Grundbuchamt nachfragen, ob sie die Sache vorziehen können. Vielleicht hast Du ja Glück und der Sachbearbeiter hat gute Laune.

-)

Viele Grüße, Blondi

So, jetzt mal ganz ruhig.

Jedem Notar und auch jeder Bank ist folgendes bekannt:
Wird ein Grundstück erworben erfolgt dies in verschiendenen Schritten. Zunächst wird der Kaufvertrag (in welchem regelmäßig auch zeitgleich die Auflassung erklärt wurde) beurkundet. Darin sind auch die Grundbuchanträge enthalten.

Der erste Grundbuchantrag ist die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Dieses Recht sichert den Anspruch auf Auflassung. Ist diese AV eingetragen fließt das Geld und das Grundstück wird übergeben. In der Zwischenzeit holt der Notar auch die weiteren Genehmigungen ein. Ist alles Komplett erfolgt der Vollzug der Auflassung. Dies dauert gut ein bis 3 Monate (im günstigen Fall) Und das liegt nicht darn, dass die Anträge da vor sich hingammeln!

Wird nun ein Finanzierungs- oder Baudarlehen benötigt wird die Grundschuld die dieses Darlehen besichert bereits mit der AV eingetragen. Das einzige was hier seitens des alten Grundstückseigentümers beurkundet werden muss ist eine Belastungsvollmacht. Der Berechtigte der AV erklärt dann noch (auf Wunsch der Bank) den Rangrücktritt seiner AV.

Dieser Weg wird zig-tausendfach pro Jahr beschritten und die Bank der dies nicht bekannt ist wäre mir sehr suspekt.

ml

Moin auch,

keine Panik, Otto ist (noch) ruhig :smile:

Jedem Notar und auch jeder Bank ist folgendes bekannt:

Otto aber nicht.

Der erste Grundbuchantrag ist die Eintragung einer
Auflassungsvormerkung.

Selbige ist erledigt

Dieses Recht sichert den Anspruch auf
Auflassung. Ist diese AV eingetragen fließt das Geld und das
Grundstück wird übergeben.

Auch schon passiert.

Ist alles Komplett
erfolgt der Vollzug der Auflassung. Dies dauert gut ein bis 3
Monate (im günstigen Fall) Und das liegt nicht darn, dass die
Anträge da vor sich hingammeln!
Wird nun ein Finanzierungs- oder Baudarlehen benötigt wird die
Grundschuld die dieses Darlehen besichert bereits mit der AV
eingetragen.

Das geht nicht. Otto hat das Grundstück komplett per Eigenkapital bezahlt, die Bank war da noch gar nicht kontaktiert.
Also muss Otto jetzt auf den Vollzug der Auflassung warten und kann dann die Bank in den ersten Rang eintragen lassen?

fragende Grüße,

Ralph

Also muss Otto jetzt auf den Vollzug der Auflassung warten und
kann dann die Bank in den ersten Rang eintragen lassen?

Moin zurück auch,

Auch jetzt könnte man immer noch zusammen mit dem noch im Grundbuch eingetragenen Eigentümer die Belastungsvollmacht beurkunde. Der zugegeben schnellere Weg ist der, dass der Rechtspfleger im Grundbuchamt mit der Eintragung der Auflassung mal deine Akte bevorzugt. Also lieb anrufen und ein wenig Panik schieben, dass doch " die dumme Bank" auf den Grundbucheintrag besteht, bevor ein Darlehen gewährt wird. Ausnahmen werden dann schon gemacht.

Parallel mit Eintragung der Auflassung wird die AV wieder gelöscht. Soweit das Grundstück lastenfrei übereignet wurde, bekommt das Grundpfandrecht dann ohnehin den ersten Rang.

Soweit Dienstbarkeiten für Energieversorger oder Grunddienstbarkeiten eingeragen sind, stößt sich die Bank daran nicht. Interessant ist nur der Rang bei Wohnrechten, Nießbrauch, Altrenteilen, Vorkaufsrechten etc., da diese im Zuge einer Zwangsversteigerung das Grundpfandrecht erheblich beeinträchtigen und die Verwertung erschweren.

ml.