jemand hat ein Haus von seinen Eltern geerbt. Der Vater starb vor ca. 6 Jahren und die Mutter bildete dann mit dem Kind die Erbengemeinschaft. Die Mutter verstarb vor ca. 3 1/2 Jahren und das Kind hat nun das GANZE Haus/Grundstück geerbt.
Das Haus war im Grundbuch auf BEIDE Elternteile, also Eheleute ABC, eingetragen. Das Kind hat weder die Erbengemeinschaft eintragen lassen, noch ist nach dem Tod der Mutter der Eintrag gelöscht und das KIND selber als Eigentümer eingetragen worden. Lt. Grundbuch sind also immer noch die Eltern Besitzer.
– Kostet diese Umschreibung was, wenn das Kind sie nun beantragt?
– Hat das irgendwann vllt. mal irgendwelche Nachteile?
– MUSS diese „Umschreibung“ im Grundbuch erfolgen, indem sie von dem KIND beantragt wird oder nimmt das Grundbuchamt diesen Eintrag, dass das Kind nun alleiniger Eigentümer ist, von alleine vor?
Hintergrund:
Das Kind, welches geerbt hat, will nun seinerseits das Haus/Grundstück an sein Kind (also Enkel der ursprünglichen Eigentümer) umschreiben lassen.
Was wäre übrigens bei so einer Umschreibung auf den ENKEL zu beachten?
etwas dumm gelaufen, denn die Umschreibung im Erbfall ist binnen eines Jahres kostenlos. Danach fallen die normalen Gebühren an. Was man jetzt machen kann, ist, auf die so genannten Zwischeneintragungen zu verzichten und direkt den Enkel eintragen zu lassen. Dies muss so beim GB-Amt beantragt werden, welches dem zustimmen muss.
Ansonsten stellt sich angesichts der aktuellen Erbschaftssteuerfreibeträge natürlich die Frage, warum zu Lebzeiten überschrieben werden soll, wenn nicht gleichzeitig eine persönliche Nutzung durch den Enkel vorgesehen ist.
etwas dumm gelaufen, denn die Umschreibung im Erbfall ist
binnen eines Jahres kostenlos. Danach fallen die normalen
Gebühren an. Was man jetzt machen kann, ist, auf die so
genannten Zwischeneintragungen zu verzichten und direkt den
Enkel eintragen zu lassen. Dies muss so beim GB-Amt beantragt
werden, welches dem zustimmen muss.
Das wäre ja auch eine gute Möglichkeit.
Ansonsten stellt sich angesichts der aktuellen
Erbschaftssteuerfreibeträge natürlich die Frage, warum zu
Lebzeiten überschrieben werden soll, wenn nicht gleichzeitig
eine persönliche Nutzung durch den Enkel vorgesehen ist.
Es ist ein Dreifamilienhaus und es ist so, wenn die Mutter oder Vater (diese bewohnen jetzt das GANZE Haus selber, mögen keine fremden Leute im Haus haben), sind beide schon älter, mal pflegebedürftig werden würden, muß ja alles „versilbert“ werden, also Haus und Hof verkauft werden müssen. DAS will die Mutter aber nicht, da ihre Eltern sich Zeit deren Lebens dafür „krummgelegt haben“ um das alles finanzieren zu können. Außerdem hat die Mutter an dem Haus -welches jetzt ca. 50 Jahre alt ist- den Dachstuhl ausbauen lassen (hat auch ordentlich Geld gekostet und ist von der Mutter mühselig abbezahlt worden, damit das Haus „in Schuß“ bleibt), der mußte erneuert werden und daher wurden dort Dachgauben eingebaut.
Andererseits weiß die Mutter natürlich nicht, in wie fern der SOHN Unterhalt für sie und den Vater zahlen müßte und dann dieses Haus nicht doch wieder „über dem Kopf des Sohnes“ verkauft werden müßte…
Oder gibt es sonst noch „kreative“ Lösungen für dieses Problem.
Die Umschreibung ist beim Grundbuchamt nach so langer Zeit kostenpflichtig, eine weitere Übertragung wäre dann wieder kostenpflichtig, auch bei der Grunderwerbssteuer usw…
Es wäre also sicher von Vorteil, wenn man einen „Erben“ auslassen würde und gleich den neuen Eigentümer eintragen würde. Hierzu empfiehlt es sich aber, dass man einen Notar vorher begfrägt.
Hallo,
danke für die Antwort.
Die Mutter sollte sich dann jetzt einen Notartermin holen und
es direkt auf den Enkel umschreiben lassen.
Vllt. kannst DU mir ja was sagen zu meiner Frage eine Zeile weiter,
bzgl. Pflegebezahlung für die Mutter usw.
– Kostet diese Umschreibung was, wenn das Kind sie nun
beantragt?
Die Berichtigung ist binnen 2 Jahren nach dem Erbfall kostenlos, § 60 KostO. Soweit nun eine Überlassung an das Kind folgen soll, sind diese Zwischeneintragungen überflüssig. Der Übertragungsvertrag nebst Auflassung wie auch der grundbuchrechtliche Vollzug kosten. (Notar und Grundbuchamt, ggf. Grunderwersteuer, Behördliche Genehmigungen…
– Hat das irgendwann vllt. mal irgendwelche Nachteile?
– MUSS diese „Umschreibung“ im Grundbuch erfolgen, indem sie
von dem KIND beantragt wird oder nimmt das Grundbuchamt diesen
Eintrag, dass das Kind nun alleiniger Eigentümer ist, von
alleine vor?
Die Grundbuchberichtigung sollte immer dann erfolgen wenn das Grundstück auch noch länger im Eigentum des Erben stehen soll. Ein schriftlicher Antrag und Vorlage der Erbnachweise reicht. Aber wie schon ober geschrieben - es ist entbehrlich wenn das Grundstück ohnehin „weitergereicht“ wird.
Was wäre übrigens bei so einer Umschreibung auf den ENKEL zu
beachten?