Grundbucheintrag

Hallo - ich hätte da mal gern ein Problem :smile:. Wir, mein Lebensgefährte und ich, planen im kommenden Jahr ein Haus zu bauen. Wir planen NICHT, zu heiraten!!! Mein Problem: Genau genommen steuern wir zu diesem Bau jeder die Hälfte bei, könnten/sollten also auch beide im Grundbuch stehen. Ich möchte jedoch nicht ins Grundbuch, da ich, für den Fall, daß mir etwas zustoßen sollte, nicht möchte, daß meine Tochter an diesem Haus partizipiert und von meinem Lebensgefährten ausgezahlt werden müsste. Hintergrund ist der, daß sich diese 30 jährige Frau nur meldet, wenn Sie Geld braucht. Näheres, wie es z.B. der Familie (oder gar mir) geht, interessiert sie seit Jahren nicht. Hat vielleicht jemand einen besonders guten Rat für mich??? Also, von dem Vorschlag des Versöhnungsversuchs bitte ich abzusehen, das ist bereits unzählige Male in die Hose gegangen…

Bin gespannt!
Anne

Hallo,
das ist mehr eine Frage des Erbrechts als des Immobilienrechts. Nur soviel: Ohne Grundbucheintrag wirst Du keine Eigentümerin „Deiner“ Hälfte und stehst im Falle einer Trennung oder einer gescheiterten Finanzierung ausgesprochen dumm da.

Ohne Grundbucheintrag gehört auch ein schuldrechtlicher Anspruch auf ein halbes Einfamilienhaus immer erstmal irgendwie zur Erbmasse. Da sollte eher ein Notar helfen.

Gruß vom
Schnabel

seit Jahren nicht. Hat vielleicht jemand einen besonders guten Rat für mich???

Da es offenbar um einen größeren betrag geht, würde ich zu einem Anwalt gehen und professionellen Rat holen. In einer vergleichbaren Frage hat mich die Lösung weniger als 1000 € gekostet.

Hallo,

Wir planen NICHT, zu heiraten!!!

Das sollte man sich aber gerade wegen der erbrechtlichen Komponente mal sehr gut überlegen, denn wenn man den ideellen Hausanteil dann testamentarisch dem Ehegatten zuweist, dürfte das steuerfrei bleiben, wenn nicht noch riesiges weiteres Vermögen im Hintergrund schlummert. Ohne Trauschein sieht das ganz anders aus. Dito bei Schenkung/erlass eines grundschuldrechtlich abgesichterten Darlehens von Todes wegen, und allen anderen empfehlenswerten Varianten. Von einer nicht grundbuchrechtlich abgesicherte Position ist dringend abzuraten. Aber wenn Grundbuch dann ist die Sache eben auch offiziell, und kann man sich nur begrenzt um zumindest einen Pflichtteilsanspruch der Tochter drum herum mogeln.

Gruß vom Wiz

Tochter bleibt immer Tochter.
Lebensgefährte bleibt hoffentlich immer Lebensgefährte (wenn nicht, kann es evtl. aufreibender werden mit diesem ums Vermögen zu streiten, als der Tochter einfach ihr Erbe zu lassen)
Frage: wie die „böse“ Tochter enterben?
Sicher ist nur: Rechtsanwalt befragen.

Es gibt da durchaus Möglichkeiten rein die Immobilie so zu sichern das diese nach deinem Tode an den Lebensgefährten alleine fällt. Eine Möglichkeit wäre z.B. die Eintragung der Eigentümer in einer GbR. Hierbei wäre jedoch ein entsprechender Gesellschaftervertrag anzuraten. Um das ganze wirklich sicher zu machen sollte man anwaltliche Hilfe hier nicht ignorieren.

Möglich wäre aber auch die Eintragung des Lebensgefährten als Alleineigentümer unter gleichzeitiger Bestellung eines starken dinglichen Rechtes am Grundstück wie einen Nießbrauch auf Lebenszeit.

ml.

Danke für die Antworten - mich beschäftigt diese Situation doch sehr… Dieses gestörte „Eltern-Kind“-Verhältnis wurde vor wenigen Monaten noch weiter durch einen Einbruch belastet - Chance auf „Heilung“ also eher wenig erfolgversprechend… Ich darf gar nicht daran denken, was wäre, wenn ich - warum auch immer - diese Welt verlassen müsste und … - ich kann das noch nicht mal aussprechen… Sorry