Hallo,
ich habe einen gemeinschaftlichen Erbschein für meine Mutter und mich beantragt und erhalten. Dieser beinhaltet die Hälfte eines Hausgrundstückes, für das ich nun die Grundbucheintragung ändern lassen möchte. Folgende Problematik und Unkenntnis liegen vor:
Erbfall selbst liegt bereits viele Jahre zurück (1992!), Erbschein wurde aber erst in 2011 ausgestellt. Wie ist das nun mit dem Kosten und muss ich das nun beim Notar machen lassen oder reicht das Grundbuchamt?
Frage 2: Kann ich allein den Grundbucheintrag ändern lassen mit dem Erbschein oder benötige ich dazu das Einverständnis meiner Mutter (einzige Miterbin)?
Frage 3: Erhalte ich nach Änderung des Eintrags automatisch einen Auszug für meine Unterlagen oder muss ich den extra beantragen? Kostet das extra?
Vielen Dank & freundliche Grüße!