Grundbucheintrag ändern mit Erbschein

Hallo,

ich habe einen gemeinschaftlichen Erbschein für meine Mutter und mich beantragt und erhalten. Dieser beinhaltet die Hälfte eines Hausgrundstückes, für das ich nun die Grundbucheintragung ändern lassen möchte. Folgende Problematik und Unkenntnis liegen vor:

Erbfall selbst liegt bereits viele Jahre zurück (1992!), Erbschein wurde aber erst in 2011 ausgestellt. Wie ist das nun mit dem Kosten und muss ich das nun beim Notar machen lassen oder reicht das Grundbuchamt?

Frage 2: Kann ich allein den Grundbucheintrag ändern lassen mit dem Erbschein oder benötige ich dazu das Einverständnis meiner Mutter (einzige Miterbin)?

Frage 3: Erhalte ich nach Änderung des Eintrags automatisch einen Auszug für meine Unterlagen oder muss ich den extra beantragen? Kostet das extra?

Vielen Dank & freundliche Grüße!

Hallo JannikJoel,

die Eintragung beim Grundbuchamt ist nur innerhalb von 2 Jahren ab Sterbedatum kostenfrei. Für die Berechnung wird der Verkehrswert (= aktueller Verkaufswert) zugrundegelegt.
Es reicht, wenn einer der Miterben den Grundbuchberichtigungsantrag nach dem Erbschein stellt. Den Notar braucht man nur, wenn z.B. einer alleine eingetragen werden möchte. Dann muss sich die Erbengemeinschaft „auseinandersetzen“.

Nach der Grundbuchberichtigung bekommen die Beteiligten eine sog. Eintragungsnachricht, in der nur die Änderung enthalten ist. Einen kompletten Grundbuchauszug bekommt man nur auf Antrag und dieser kostet 10 €.

Viele Grüße von der Blonden

Vielen Dank für die schnelle hilfreiche Antwort!

Bin nur unsicher, ob ich es richtig verstanden habe. Kann ich allein mit dem Erbschein, der ja auf beide Erben (also gemeinschaftlich) ausgestellt ist, den Grundbucheintrag ändern lassen? Darf ich allein diesen Antrag stellen mit der Bitte, den bisherig auf meinen Vater laufenden Anteil am Hausgrundstück auf die Erbengemeinschaft umschreiben zu lassen?

Meine Mutter verweigert eine Auseinandersetzung seit Jahren, hat sich zum Erbschaftsbesitzer gemacht. Daher bin ich nun bemüht zum einen das Grundbuch auf den aktuellen Besitzstand zu bringen (also Erbengemeinschaft eintragen lassen)und will später die gerichtl. Auseinandersetzung angehen.

Ich muss bei allem immer wissen, ob ich die Schritte ohne Zustimmung (und Unterschriften) meiner Mutter machen kann.

Danke für Geduld und Mühe!

Wenn der Erbschein auf beide Erben lautet, kann einer der Erben das Grundbuch auf die Erbengemeinschaft umschreiben lassen. Du brauchst also keine Zustimmung Deiner Mutter!

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Hallo,

das ändern von Eigentumsverhältnissen im Grundstücksbereich geht nur über einen Notar, der kann auch alle anderen Aspekte der Anfrage rechts sicher beantworten
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski

Berichtigung des Grundbuchs ist nur zwei Jahre nach Erbfall kostenlos. Jetzt kostet es eine kleine Gebühr.
Formloser Antrag an das Grundbuchamt samt Ausfertigung (keine Kopie) des Erbscheins genügt.
Jeder der Erben kann alleine die Eintragung beantragen.
Nach Eintragung kommt nur eine Eintragungsbekanntmachung. Eine Grundbuchabschrift muss man extra beantragen und die kostet 10,00 Euro (beglaubigt 20,00).

Nur noch eine Anmerkung: sollte das Grundstück demnächst veräußert werden, dann kann man sich die Grundbuchberichtigung auch sparen.

Legen Sie den Erbschein beim Grundbuchamt mit der Bitte um Berichtigung des Grundbuches gemäß Erbschein vor. Die Kosten werden Ihnen gemeinsam aufgegeben. Eine Grundbuchnachricht über die erfolgte Änderung erhalten gemäß § 55 GBO automatisch. Die Kosten halten sich in absolut vertretbaren Grenzen.

Hallo,

aus eigener Erfahrung (in Baden-Württemberg, allerdings zeitnah nach Erbfall) gesprochen:

  • Grundbuchamt
  • Erbschein reicht
  • kostenlos, zumindest Eintragungsnachweis

Gruß

Günter