Grundbucheintrag ändern?

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

meine Mutter ist letzte Woche bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Sie war verwitwet und hat 2 Kinder, meinen Bruder und mich. Sie besaß ein 6-Familien-Haus welches auch noch nicht abbezahlt ist.
Ich habe nun so viele Fragen.
Mein Bruder will auf das Erbe verzichten da er viele Schulden hat, wir aber das Haus nicht verkaufen wollen.
Muss ich den Grundbucheintrag ändern lassen? Geht dieses nur mit Erbschein? Wenn ja, wie teuer ist so eine Grundbuchänderung und wo mache ich diese?

Ich hoffe, Sie können mir helfen, da ich mit meinem Latein absolut am Ende bin.

Vielen Dank

Liebe Anja,
herzliches Beileid zu Ihrem Verlust!
Natürlich brauchen Sie jetzt einen Erbschein, aber die Details sollten besser mit dem zuständigen Notar besprochen werden, der sich in der deutschen Gesetzgebung im Detail auskennt.
Wenn der Bruder auf sein Erbteil verzichtet, dann haben Sie die Belastung, da Sie als Schwester ihm in Zukunft vielleicht moralisch verpflichtet sind. Allerdings sind Sie auch für die Finanzgebarung der Immobilie verantwortlich und haben daraus zeitnah kaum Vorteile.
Machen Sie Ihrem Bruder dies klar, damit es künftig kein Streitobjekt werden kann!
Wenn die Mieteinnahmen die Rückzahlungen decken, wären Sie damit jedenfalls derzeit nicht belastet. Sprechen Sie deswegen auch mit der Hausverwaltung!
Die Eintragungen im Grundbuch nach Verlassenschaftsabhandlung macht der zuständige Notar für Sie, dieser berät Sie dabei auch .
Alles Gute und Kopf hoch!

Klaus Went