Grundbucheintrag Änderung, müssen alle Besitzer Benachrichtigt werden

Hallo Zusammen,

gehen wir mal davon aus das 2 Personen für eine Immobilie eingetragen sind.
Wenn eine Veränderung ins Grundbuch vorgenommen wird, bsp. eine 3te Person wird eingetragen, müssen dann beide eingetragene Personen informiert werden?

Vielleicht hat auch einer dazu ein Link.

Danke

Hallo Klaus,

magst du mal mehr dazu schreiben, z. B. wie es dazu kommt, dass einfach ein dritter Eigentümer eingetragen werden soll? Wie soll das gehen, ohne dass die anderen beiden darüber informiert werden? Du besitzt ein Haus mit deiner Frau, und ich gehe zum Grundbuchamt und lasse mich als dritte Besitzerin bei euch eintragen, oder wie habe ich mir das vorzustellen?

Gruß
Christa

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Hallo,
Besitzer ist in dem Zusammenhang das falsche Wort, im Grundbuch sind die Eigentuemer eingetragen.

Ich habe bei mir das auch falsch geschrieben, war schon zu spät :smiley:, ich meinte natürlich auch, ob ich mich als Eigentümerin eintragen lassen soll.
Aber der Hinweis ist auf jeden Fall wichtig:

sonst müsste man immer bei Mietwohnungen die Mieter eintragen (lassen). :stuck_out_tongue:

Vieleicht versucht man das durchzudrücken:
https://dejure.org/gesetze/BGB/1009.html Urteile dazu sind auch dabei.
Das geht alles ja sowieso nur notariell und wenn der nicht gerade korrupt ist, wird er schon darlegen was Sache ist. ramses90

Hallo!
der Link wäre die Grundbuchordnung, § 55

Da ist die allgemeine Benachrichtigungspflicht beschrieben.

Aber schon in Artikel 2 heißt es:

Artikel 2

Steht ein Grundstück in Miteigentum, so ist die in Absatz 1 vorgeschriebene Bekanntmachung an den Eigentümer nur gegenüber den Miteigentümern vorzunehmen, auf deren Anteil sich die Eintragung bezieht.

Der § 55 hat viele Artikel, studiere die mal und schaue wo dein Fall drunterfällt.

MfG
duck313

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