Grundbucheintrag beim Hausbau zwingend?

Hallo,

ich und meine Ehefrau haben vor auf einem Grundstück ein Haus zu bauen, welches mir von meinen Eltern überschrieben wird (vorzeitiges Erbe). Wir würden beide den Kredit aufnehmen.

Ist dann ein Grundbucheintrag notwendig?

Bei größen Darlehenssummen verlangen Banken die Eintragung eines Grundpfandrechtes im Grundbuch als dingliche Sicherheit für ein solches Darlehen. Verlangt die Bank die Mitverpflichtung der Ehefrau, wie in solchen fällen häufig üblich, dann wäre Ihre Frau sehr gut beraten, sich zunächst einmal hälftig als Miteigentümerin im Grundbuch verewigen zu lassen, bevor sie einen solchen Kreditvertrag mitunterzeichnet. Sofern Sie alleine der Bank gegenüber „gut“ sind, für den Kapitaldienst eines solchen Darlehens, dann können Sie getrost Alleieigentümer des ererbten Grundbesitzes incl. dem darauf künftig zu errichtenden Haus bleiben. Sofern Kinder vorhanden oder beabsichtigt sind, sollten Sie aber überlegen, ob es nicht aus rein erbrechtlichen Erwägungen heraus klug wäre, die Ehefrau von vorne herein eigentumsmäßig mit „ins Boot“ zu nehmen.