Meine Eltern sind der Meinung, dass das Haus beiden gehört (sofern man miteinander baut), auch wenn nur ein Partner im Grundbuch steht. Sie freuen sich, dass wir dort bauen wollen und unterstützen uns auch. Allerdings haben Sie Angst, das Grundstück, welches eigentlich für mich vorgesehen war, könnte bei ner Scheidung draufgehen…(sei es jetzt ein Verkauf oder ein Rauswurf von demselbigen)
Meine Frau sieht das so: Sie will nicht, dass sie mich im Scheidungsfall aus dem Haus werfen kann, schließlich ist mein Elternhaus daneben. Ihr geht es darum einfach rechtlich auch abgesichert zu sein, schließlich wird auch sie einen Teil der Schulden tragen.
Und ich häng dazwischen und versuch ne Lösung zu finden. Schließlich kann ich beide Seiten verstehen.
Ein Gang mit allen zum Notar wird sowieso anstehen, aber trotzdem ist es schön, schon vorher Licht am Horizont zu sehen.
mich macht die Geschichte es „für Dich vorgesehenen Grundstücks“ etwas stutzig. Bist Du bereits Eigentümer bzw. sollst es jetzt im Rahmen des Baus werden, oder ist das erst für den Erbfall geplant? Das ist nicht unwichtig.
Auf jeden Fall sollte das Eigentum zu Baubeginn bei Dir/Euch liegen, und auch wenn deine Eltern es so meinen, nein, solange nur Du im Grundbuch stehst, ist es auch nur dein Haus mit allen Konsequenzen auch für den Trennungs- und Erbfall.
Was das mit dem Elternhaus nebenan, dem „für Dich“ gedachten Grundstück und dem „Rausschmeißen“ angeht, so sehe ich das etwas pragmatischer. Die Eltern werden nicht mehr ewig leben, und Du nutzt das für Dich gedachte Grundstück nun mal wie es üblich ist, und baust da zusammen mit deiner Frau ein Haus. Im Trennungsfall sollte dann insbesondere entscheidend sein, welche ganz objeltiven, praktischen Gründe dafür sprechen, wer dort ggf. wohnen bleiben soll und das auch finanzieren kann. Das muss nicht so ausgehen, wie es deinen Eltern aktuell offenbar vorschwebt.
Ich denke, ihr seid wirklich mit einer Lösung x:y% ideelen Eigentums im Grundbuch (und ggf. Ehevertrag zur Frage der Übernahme des Hauses im Trennungsfall) am besten beraten.