Grundbucheintrag beim Hausbau zwingend?

Hallo,

2 Ehepartner möchten auf einem Grundstück ein Haus bauen, welches der Ehemann von seinen Eltern bekommt (= Nur er steht im Grundbuch). Der Kredit würde auf beide Ehepartner laufen.

Beide leben in einer Zugewinngemeinschaft (also ohne Vertragliche Regelungen)

Ist dann ein Grundbucheintrag notwendig?

Moin,

die (faire) Gestalltung eines solchen Konstruktes sollte bei Beträgen, die in solchen Fällen anstehen von einem Fachanwalt durchgeführt werden. Im Streitfall wäre das die deutlich günstigste Lösung und juristisch wasserfest wäre sie zudem.

Auf Ratrschläge aus Foren würde ich mich da kaum verlassen wollen.

Gandalf

Hallo,

notwendig ist das nicht, allerdings sollte man sich fragen, ob so etwas nicht Sinn macht, denn der andere Ehepartner wird ja vermutlich auch seinen Anteil leisten, das Haus zu bauen und zu „betreiben“, und sei es, dass er Haushalt und Familie managed, damit der andere einer uneingeschränkten Berufstätigkeit nachgehen kann. Beides sollte man in einer echten Partnerschaft als gleichwertig ansehen. Und wenn man dies tut, dann ist es schlechterdings ein Ding der Unmöglichkeit, dass der eine hierüber Vermögen im Sinne einer Immobilie aufbaut, und der andere zunächst einmal grundsätzlich leer ausgehen soll, und dann im Fall einer Trennung zusehen muss, inwieweit er hier Dinge nachweisen und geltend machen kann.

Zudem sollte man auch an den Erbfall mit der Absicherung des überlebenden Ehegatten und die Freibeträge denken. Die Witwe, die selbst schon 50% Eigentümerin ist, und dann noch mal weitere 25% erbt, tut sich gegenüber den Kindern deutlich leichter ggf. entstehende Pflichtteilsansprüche abzudecken, ohne das Haus aufgeben zu müssen als diejenige, die erst durch den Erbfall 50% erwirbt.

Gruß vom WIz

Das man sich dabei nicht auf Forenbeiträge verlassen sollte ist klar.

Bei einer Grundstücksübereignung muss sowieso ein Notar im Spiel sein, der die rechtliche Situation klärt.

Allerdings ist es doch interessant, wie andere ein ähnliches Problem gelöst haben.

Erfahrungsgemäß werden von Notaren und Anwälten nicht alle Möglichkeiten, sondern lediglich die „seiner Meinung nach“ beste Lösung aufgezeigt.

Die Frage dient lediglich dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch.

Ist dann ein Grundbucheintrag notwendig?

Darauf würde ich mich als „2. Ehepartner“ kaum einlassen. Wenn ich die Hälfte der Kosten des Hauses, die wahrscheinlich höher sind als die des Grundstückes, trage, wollte ich auch abgesichert sein. Wenn das außerhalb des Grundbuches erfolgt, ist das sehr viel aufwändiger und teurer, als mich ins Grundbuch einzutragen und den hälftigen Grundstückanteil auszugleichen.

Das Problem ist hauptsächlich der Wert und das Eigentum des eingebrachten Grundstücks.

Der eine Partner bringt das Grundstück als Vermögen mit, wird allerdings aufgrund der Bebauung gezwungen 50% zu „verschenken“.
Er hätte bei einer Trennung das Problem sein Erbe zu verlieren, oder den Partner für etwas auszuzahlen, was er selbst mit eingebracht hat.

Würde der Partner den Geldwert anstatt das Grundstück mitbringen, würde dies auch mit einfließen, allerdings im Falle einer Scheidung ganz klar nicht zum Zugewinn gerechnet(im Gegensatz zum Grundstück).

Oder würde ein Grundstück, dass während der Ehe auf einen Partner überschrieben wird und welches er später auf den anderen Partner mit überschreiben ließe nicht als Zugewinn gerechnet?

Dann wäre die 1. Konsequenz, dass der Wert gesichert wäre. Um nun das Grundstück vom Haus zu trennen müsste es möglich sein, eine Klausel mit einfließen zu lassen, die einem Partner das Vorrecht am Grundstück sichert.

Somit wären doch die Anliegen beider Parteien befriedigt, oder?

Beide Partner hätten ein Recht auf Haus und Grundstück, was besonders in hinsicht auf die Finanzierung für beide interessant ist.

Im Falle einer Scheidung würde das Grundstück auf den ersten Partner zurückfallen und der Wert der Bebauung getrennt.

Lieg ich damit richtig?

Das sehe ich auch so, aber wie soll ein Ehepartner den Wert der Grundstückshälfte ausgleichen, wenn er dazu nicht die Finanziellen Mittel hat?

Moin,

Das sehe ich auch so, aber wie soll ein Ehepartner den Wert
der Grundstückshälfte ausgleichen, wenn er dazu nicht die
Finanziellen Mittel hat?

rechnen wir also mal einen fiktiven Fall durch.
Wert des Grundstücks 100.000 €, Wert des Hauses 300.000 €
Macht zusammen 400.000 €

Der eine steht also mit 250.000 € Anteil im Grundbuch = 62,5 %), der andere mit 150.000 € (= 37,5 %)
Nirgendwo steht gemeißelt, daß es eine 50:50 Teilung sein muss.

Gandalf

Das sehe ich auch so, aber wie soll ein Ehepartner den Wert
der Grundstückshälfte ausgleichen, wenn er dazu nicht die
Finanziellen Mittel hat?

Man kann das doch quoteln, so dass es passt. Dazu muss man nur die Gestehungskosten des Hauses und den Bodenrichtwert kennen. Beispiel:

Haus ist 200 k€ wert, gehört beiden zu je 100 k€.
Grundstück allein ist 100 k€ wert, gehört ausschließlich dem Ehemann. Also wird die Frau zu 1/3 am Grundeigentum beteiligt.

Im Fall einer Trennung wird nicht sie den Ehemann mit 200 k€ auszahlen, sondern er sie mit 100 k€. I.d.R. funktioniert das so herum. Sonst muss man eben an einen Dritten verkaufen.

Gruß
smalbop

Ich sehe, Gandalf baut teurer als ich. Zumindest virtuell. :wink:

Das wäre natürlich eine Möglichkeit.

Was bedeutet der geringere Prozentsatz für den einen Parnter?

Bedeutet das für ihn, dass er im Fall einer Scheidung weniger Anrecht hat, das Haus und das Grundstück für sich zu beanspruchen oder lediglich, dass er den anderen mit einem höheren Betrag auszahlen müsste?

Ich sehe, Gandalf baut teurer als ich. Zumindest virtuell. :wink:

jeh nuh, ich wollte halbwegs gerade Zahlen :wink:

Gandalf
dersichleiderkeinsoteureshausleistenkann

Es ist aber wirklich ein saublödes Thema, nur leider muss man wenn sowas vorhat, sich dem früher oder später stellen.

Leider konnten die Fragen vom Notar nicht restlos beantwortet werden. Wie ich Gandalf bereits beschrieben hatte. Der Notar zeigte die seiner Meinung nach beste Lösung auf, aber kein Alternativen.

Deshalb entschuldigt wenn sich mir zum Thema auch saublöde Fragen stellen :smile:

Moin,

Leider konnten die Fragen vom Notar nicht restlos beantwortet
werden.

daher auch mein Rat mit dem _ Fach _anwalt. Notare sollten auch nicht beraten, sondern beurkunden.

Gandalf

Tach,

Erfahrungsgemäß werden von Notaren und Anwälten nicht alle
Möglichkeiten, sondern lediglich die „seiner Meinung nach“
beste Lösung aufgezeigt.

kommt darauf an. Wenn man mit einem Taxisyndrom im Hinterkopf eine Beratung durchführen lässt, kann so was schon passieren. Wenn man sich etwas Zeit nimmt und bereit ist, ein paar Taler mehr zu investieren, kriegt man im Verlauf einer Diskussion auch andere Möglichkeiten aufgezeigt.

Gandalf

Leider nein. Wir hatten ein intensives Gespräch,das einige Zeit in Anspruch nahm.

Moin,

Leider nein. Wir hatten ein intensives Gespräch,das einige
Zeit in Anspruch nahm.

mit einem Notar, oder mit einem Anwalt?
Ein Notar hat, wie schon erwähnt, nicht die Aufgabe zu beraten. Tut er es, ist es kulant, inwieweit er sich da auf juristisch ‚dünnem Eis‘ bewegt kann ich nicht sagen.

Gandalf

Ein Notar.

Aber der weiß ja auch wie man was festschreiben kann (Grundschuld, Erbe, etc.).

Er hat zwar zugegebenermaßen nicht die gleiche Rechtskräftigkeit, wie ein Anwalt, aber seine Kenntnisse und Erfahrungen würde ich nicht ausser acht lassen.

Hallo,

wie ja schon geschrieben wurde: 50:50 ist keinesfalls zwingend. Man kann sich auf jeden beliebigen Faktor einigen. Und was das Grundstück angeht, so würde ich mich ehrlich gesagt versuchen von der Betrachtung „mein Erbe“ zu lösen. Ihr bringt beide etwas ein, was zu einem gemeinsamen Zweck dient, und was euer beider Zuhause und Lebensmittelpunkt sein soll. Ob jetzt auf dem Grundstück, was der einen Familie zufälligerweise schon seit Ewigkeiten gehört, oder auf einem vollkommen fremden Grundstück. Und so sollte man auch für den Fall der Trennung Vorsorge treffen: Betrachte das was da entsteht ganz neutral als etwas vollkommen Neues, was dann auch zwischen den Partnern rein wertmäßig zu verteilen ist.

Gefühle eines Partners, nur Gast im Haus oder auf dem Grundstück des anderen zu sein, sind für eine echte Partnerschaft nicht wirklich gut. Allein das Wissen um das „aus der Familie des anderen“ stammende Grundstück alleine ist schon nicht unproblematisch. Aber wenn dazu dann auch noch die entsprechende vermögensrechtliche Gestaltung dazu kommt, wird das ggf. richtig belastend. Daher habe ich mal die Variante, die Geschichte statt über den Eigentumserwerb über eine Grundschuld zu lösen gleich mal außen vor gelassen.

Natürlich kann man durch Ehevertrag regeln, dass im Falle des Falles der eine oder andere die Immobilie übernehmen kann, wenn er das wünscht, und Modalitäten festschreiben, wie derjenige dann den Anteil des anderen auszahlt, … Aber ob so eine vorherige Festlegung dann tatsächlich objektiv - gerade auch für Kinder - die beste Lösung ist, wage ich zu bezweifeln.

Gruß vom Wiz

Hi,

Ein Notar.

Aber der weiß ja auch wie man was festschreiben kann
(Grundschuld, Erbe, etc.).

jeh nuh, wenn Du nicht glauben willst, daß ein Notar nicht die optimale Anlaufstelle ist, dann tu, was Du nicht lassen kannst.

Gandalf