welche Vor- und Nachteile entstehen (für wen?), wenn ein unverheiratetes Paar ein Haus baut und nur einer in das Grundbuch eingetragen wird? Welche Rechte hat derjenige, der nicht eingetragen ist (nicht)?
Grundsätzlich hat nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer etwas zu sagen über das Grundstück.
Bei verheirateten oder in einer gesetzlichen Lebenspartnerschaft befindlichen Personen besteht aber für den nicht eigetragenen sehr wohl ein Anpruch auf die Hälfte des Vermögenswertes des Grundstückes,da es sich um ein gemeinschaftliches Vermögen handelt.
Hi, der Nachteil ist, kein Eigentumserwerb, Wohnrecht nur wenn ein MV abgeschlossen wird. Niemals nur Geld geben ohne Eigentumsrechte!. Immer eine Eintragung im GB vornehmen lassen. Kein Erbanspruch usw. Ich sehe keine Vorteile wenn man nichts hat.
Freundliche Grüße Zeusis
Würde ich so pauschal nicht sagen wollen.
Wenn nachgewiesen werden könnte, dass ein Partner den gesamten Lebensunterhalt bezahlt hat, wärend der andere seine Immobile abbezahlte, dann mag es möglicherweise ein Anrecht auf Vermögensausgleich geben.
Man hat zwar keinen Anspruch auf das Grundstück direkt,sehr wohl aber einen Anspruch auf einen Teil des Vermögenswertes ,den das Grundstück darstellt.Denn wird das Grundstück während einer bestehenden
Ehe mit gesetzlichem Güterstand oder eingetragenen Partnerschaft gekauft,so ist es Gemeinschaftsvermögen (siehe auch
§ 1365 Abs. 1 BGB ).
Es sei denn,es wurde ein Ehevertrag vor einem Notar vereinbart,in dem anderweitige Regelungen getroffen wurden.