Hallo!
Ein Kind hat, um den verschuldeten Vater vor einer Zwangsversteigerung zu retten, an ihrem 18. Geburtstag eine Unterschrift zum Eintrag mit ihrem Namen in das Grundbuch geleistet.
Das ist nun knapp 20 Jahre her.
Ab und zu kamen zum Kind Mahnungen der Bank, welche aber dann vom Vater bezahlt wurden.
Es wurde auch öfters mit Vertretern der Bank um Umschreibung/Rückschreibung gebeten, aber entweder haben die Ansprechpartner gewechselt oder es wurde mit der Begründung abgelehnt, dass gerade ein neuer Kreditvertrag für z.B. ein Auto auf den Vater aufgenommen wurde.
Nun soll Nägel mit köpfen gemacht werden.
Der Vater soll das Haus verkaufen oder jemanden finden, der seinen Namen für das Grundbuch hergibt.
Hat jemand vielleicht eine elegantere Lösung?
Mit 18 Jahren hatte das Kind noch kein Ahnung von der Verantwortung und den schwerwiegenden Folgen.
Viele Grüße
ankedi