ein ehepaar, welches jetzt in scheidung lebt, sind beide im grundbuch eingetragen. sie geht nicht mehr arbeiten (extra), bezahlt keinerlei rechnung, die das haus betreffen. da die beiden jetzt geschieden werden, hat sie gedroht (per e-mail, ausdruck vorhanden) das haus auf irgend eine art und weise herrunter zu wirtschaften, damit der noch ehemann finanziell daran kaputt geht. böswilliges verhalten also!! wie kann der noch-ehemann seine frau aus dem grundbuch löschen lassen? geht das überhaupt? gegen solch ein verhalten muss man doch was machen können!
bitte dringendst um rat.
vielen dank für eure hilfe und ein schönes Wochenende!!
lg…gabi
Schnellstens einen Anwalt aufsuchen!
Gruß
Moin, gabi,
wie kann der
noch-ehemann seine frau aus dem grundbuch löschen lassen?
gar nicht.
geht das überhaupt?
Im Grundbuch steht, wem die Immobolie zu welchen Anteilen gehört. Wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern, zB durch Auszahlen eines Miteigentümers, kann das im Grundbuch entsprechend nachgetragen werden.
gegen solch ein verhalten muss man doch was
machen können!
Sowas sollte ein Anwalt wissen, der müsste auch in der Lage sein, die nötigen juristischen Schritte einzuleiten (wobei mir völlig unklar ist, wie jemand eine Immobilie herunterwirtschaften will - etwa durch Anzünden?). Falls sich die Eigentümergemeinschaft friedlich einigen kann, reicht auch ein Notar.
Gruß Ralf
Gegen den Willen eines im Grundbuch eingetragenen hilft nur:
Antrag auf Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft.
vnA