Grundbucheintrag, Grundsicherung, Verkauf des Hauses

wenn jemand Grundsicherung bekommt, eine kleine Immobilie besitzt in der er/sie wohnt und das Sozialamt einen Eintrag zur SIcherung vornimmt, besteht dann eventuell die Gefahr daß das Sozialamt das Haus versteigern lässt oder kann der Besitzer/ die Besitzerin, bzw. die Erben das Haus selbst versteigern und lässt man Ihm/ihr die dazu nötige Zeit?

Hallo,

eine Sicherungshypothek dient nunmal der Sicherung einer Forderung. In letzter Konsequenz kann daraus auch selbstverständlich die Zwangsversteigerung betrieben werden.
Da ein freihändiger Verkauf bei entsprechender Werbung für das Objekt oft mehr bringt, lässt sich mit Sicherheit auch mit dem Sozialamt reden wenn es um die Verwertung geht.

ml.

Hallo,   also - wenn wegen einer erhaltenden Grundsicherung bereits eine Zwangssicherungshypothek auf dem Grundbesitz eingetragen worden ist, dann ist das eine beginnende Vollstreckungsmaßnahme. Selbstverständlich kann die Versteigerung von der betreffenden Gläubigerin sodann betrieben werden.   Übrigens - jeder, der einen Titel gegen den jeweiligen Eigentümer hat, kann in den Grundbesitz vollstrecken, mit welcher Erfolgsaussicht lassen wir einmal dahinstehen.   Der Besitzer des Hauses - also nicht der Eigentümer - kann natürlich keine Zwangsversteigerung vornehmen, es sei denn, er hätte einen Titel (vollstreckbare Notarurkunde, Vollstreckungsbescheid, Urteil o. ä.).   Wenn Sie aber statt „Besitzer“, den Eigentümer meinen, dann wäre es Unsinn gegen sich selber die Versteigerung vornehmen zu können.   Eine Zwangsversteigerung wegen Zwangsvollstreckung gegen sich selbst ist ausgeschlossen.   Sollten Sie damit meinen, dass es eine Erbengemeinschaft geben könnte, dann kann natürlich jeder Erbe die Zwangsversteigerung betreiben, aber nicht deswegen, weil er Geld zu bekommen hat, sondern deshalb, weil er den Anspruch hat, die Aufhebung der Gemeinschaft zu bewirken.   Ziemlich kompliziert.   Deshalb ist zwingend ein Profi notwendig (einen wirklichen Profi).