Meine Mutter steht schon seit 2001 mit im Grundbuch des Hauses meinen Großvaters (leider verstorben im Februar) und hat jetzt aber das Haupterbe abgelehnt(Testament), somit werde ich zur Haupterbin. Kann ich sie aus dem Grundbuch selber löschen lassen oder brauche ich ihre Zustimmung und hat sie noch Anspruch auf Geld, trotz Erbausschlagung.
Sie steht nicht als Erbe im Grundbuch, sondern als Eigentümerin. Sie kann Ihren Anteil in notarieller Form steuerfrei auf Sie übertragen. Der Notar veranlaßt die Löschung im Grundbuch. Soweit weiteres Erbe außehalb des Grundbuches besteht, kann Sie dieses Erbe zu Ihren Gunsten ebenfalls in notarieller Form verzichten, wenn Sie schon einmal beim Notar sitzen.
sie war aber bis zu dem Tode meines Opas nur zu 1/4 mit Eigentümerin und er hatte 3/4. wenn sie mir aber nicht angegenkommt, dann wird sie weiter im grundbuch bleiben und ich bekomme sie nicht ohne weiteres raus, oder?
Lesen Sie meine umfassende Antwort mit Verstand, dann erübrigen sich Ihre weiteren Fragen!
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Habe ich schon richtig verstanden leider! Schade das es nicht anders geht. Danke!