Grundbucheintrag nach Hauskauf

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Umtragen im Grundbuch. Wir haben
nun vor gut 2 Monaten ein Haus gekauft und ich weiß das die Eintragung ins Grundbuch sich recht lange hinziehen
kann. Aber wie funktioniert nun das ganze genau?

Erhält man irgendwann vom Amt oder den Notar eine Information darüber? Oder muss hier selbst beim Amt nachfragen? Bekommt man automatisch einen neuen Auszug oder muss man den auch wieder kostenpflichtig beantragen? Diesen benötigt man ja auch für die Kündigung der alten Gebäudeversicherung.

Ich dachte eigentlich bisher man erhält vom Notar eine Information, allerdings haben wir jetzt bereits von der Stadt die Steuerbescheide auf unseren Namen erhalten und nun auch von der Bank eine Info zur Anmeldung des Grundpfandrechts. Daher sind wir uns jetzt nicht ganz sicher ob die Eintragung nun schon erfolgt ist und wir einfach noch keine Information bekommen haben. Wo fragt man hier eigentlich genau nach dieser Information nach?

Danke für Eure Antworten

Man bekommt alle Information vom Notar, also dort nachfragen, schließlich hat der für eine Stunde Arbeit auch genug Geld verdient oder.

Warum traut man sich nicht, dort nachzufragen, dem man für seine Dienstleistung teuer bezahlt hat???

Auflassungsvormerkung ist doch bestimmt gemacht worden, die Sicherheiten sind auch bestellt worden, gell?

MFG

Tut mir leid, keine Erfahrungen mit diesem Problem.
Viel Erfolg, Stefan

Hm, bei uns hat der Notar alls veranlasst und wir haben dann in angemessener Zeit eine Nachricht vom Amt erhalten. Wir kannten den Notar, vielleicht war das ein -Unterschied. Das weiss ich nicht, weil ich nie zuvor sowas gemacht habe. sorry, keine echte Hife.

Hallo,

wenn alle Genehmigungen (Negativattest), Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie Auflassung dem Grundbuchamt vorliegen, dann werdet Ihr als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Wenn noch Grundschulden im Grundbuch stehen müssen diese vorher gelöscht werden. Die neue Grundschuld (falls Ihr eine benötigt) muss vor dem Notar unterzeichnet werden und dieser sendet diese auch an das Grundbuchamt. Wenn der Kaufpreis bezahlt wurde, dann muss dies dem Notar mitgeteilt werden (falls es nicht über Notaranderkonto - also über den Notar lief) und dieser erklärt dann die Auflassung und schickt diese an das Grundbuchamt und Verkäufer und Käufer. Wenn das Grundbuchamt Euch als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen habt, bekommt Ihr davon eine Nachricht, aber keinen gesamten Grundbuchauszug. Bei der Versicherung würde ich nachfragen, ob diese „Eintragungsbekanntmachung“ ausreicht.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben.

Grüße
Melanie